Pressemitteilung

Fédération Internationale de Football Association

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Mittwoch 17 Februar 2016, 13:55

Unabhängige Ethikkommission sanktioniert Franz Beckenbauer

Die rechtsprechende Kammer der Ethikkommission unter dem Vorsitz von Jack Kariko hat gegen den Fussballfunktionär Franz Beckenbauer eine Ermahnung und eine Geldstrafe verhängt. Die Sanktion tritt sofort in Kraft.

Grundlage des Entscheids sind Ermittlungen der Untersuchungsleiterin Vanessa Allard, Mitglied der Untersuchungskammer der Ethikkommission.

Im vorliegenden Fall unterließ es Franz Beckenbauer trotz wiederholter entsprechender Aufforderungen, an einer Untersuchung der Ethikkommission mitzuwirken, die vom damaligen Vorsitzenden der Untersuchungskammer der Ethikkommission zu den FIFA Fussball-Weltmeisterschaften 2018/2022™ geführt wurde. Dabei wurde er u. a. aufgefordert, in einer persönlichen Befragung Auskunft zu geben und schriftliche Fragen zu beantworten, die sowohl englisch als auch deutsch vorlagen. Franz Beckenbauer verstieß damit gegen die allgemeinen Verhaltenspflichten, die für Fussballfunktionäre bei Untersuchungen gelten, und folglich gegen Art. 13 des FIFA-Ethikreglements. Von der rechtsprechenden Kammer wurde Franz Beckenbauer zudem des Verstoßes gegen Art. 18 (Anzeige- sowie Mitwirkungs- und Rechenschaftspflicht) und Art. 42 (Allgemeine Mitwirkungspflicht) des FIFA-Ethikreglements für schuldig befunden.

Im vorliegenden Fall wurden keine Punkte hinsichtlich der Vergabe der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2006™ an Deutschland untersucht.

Da sich Franz Beckenbauer später bereit erklärte, zu kooperieren, wurden gegen ihn eine Ermahnung und eine Geldstrafe von CHF 7000 ausgesprochen. Zuvor war er im Rahmen des vorliegenden Falls vorübergehend vorsorglich gesperrt worden.

Die Sanktion tritt mit deren Mitteilung am 17. Februar 2016 in Kraft.