Die rechtsprechende Kammer der unabhängigen Ethikkommission hat Romer Osuna, ehemals Schatzkanzler und Mitglied des Exekutivkomitees der südamerikanischen Fussballkonföderation (CONMEBOL) sowie ehemals Mitglied verschiedener FIFA-Kommissionen, der Bestechung und damit des Verstoßes gegen das FIFA-Ethikreglement für schuldig befunden.
Das Untersuchungsverfahren gegen Romer Osuna betraf ein Bestechungsmodell, insbesondere im Zeitraum 2012–2015, im Zusammenhang mit seiner Rolle beim Abschluss von Verträgen mit Unternehmen für die Medien- und Marketingrechte von CONMEBOL-Wettbewerben.
Die rechtsprechende Kammer befand Romer Osuna der Verletzung von Art. 27 (Bestechung) des FIFA-Ethikreglements (Ausgabe 2018) für schuldig und verhängte gegen ihn eine lebenslange Sperre für jede nationale und internationale Fussballtätigkeit (administrativ, sportlich und anderweitig). Zudem wurde gegen ihn eine Geldstrafe von CHF 1 000 000 ausgesprochen.
Der Entscheid wurde Romer Osuna heute mit Inkrafttreten der Sperre mitgeteilt.