Pressemitteilung

Fédération Internationale de Football Association

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Mittwoch 24 März 2021, 11:00

Rechtsprechende Kammer der unabhängigen Ethikkommission sanktioniert Joseph S. Blatter und Jérôme Valcke

Die rechtsprechende Kammer der unabhängigen Ethikkommission hat Joseph S. Blatter, den ehemaligen FIFA-Präsidenten, und Jérôme Valcke, den ehemaligen FIFA-Generalsekretär, verschiedener Verstöße gegen das FIFA-Ethikreglement (FER) für schuldig befunden.

Die Untersuchungen gegen Joseph S. Blatter und Jérôme Valcke betrafen verschiedene Anklagepunkte, insbesondere zu Bonuszahlungen im Zusammenhang mit FIFA-Wettbewerben an hochrangige Offizielle der FIFA-Führung, mehreren Änderungen und Verlängerungen von Arbeitsverträgen sowie im Falle von Jérôme Valcke der Erstattung privater Anwaltskosten durch die FIFA.

In ihrem Entscheid befand die rechtsprechende Kammer Joseph S. Blatter der Verletzung von Art. 15 (Loyalität), Art. 19 (Interessenkonflikte) und Art. 20 (Angebot und Annahme von Geschenken oder sonstigen Vorteilen) des FER sowie Jérôme Valcke der Verletzung von Art. 15 (Loyalität), Art. 19 (Interessenkonflikte), Art. 20 (Angebot und Annahme von Geschenken oder sonstigen Vorteilen) und Art. 25 (Missbrauch der Stellung) des FER für schuldig. Bei der Bemessung des zu verhängenden Strafmaßes stützte sich die rechtsprechende Kammer auf den Grundsatz der lex mitior sowie auf Art. 11 der FER-Ausgabe 2018, wonach für die maßgebende Sanktion eine Maximaldauer gilt. Folglich wurde gegen Joseph S. Blatter und Jérôme Valcke eine Sperre von je sechs Jahren und acht Monaten für jede nationale und internationale Fussballtätigkeit (administrativ, sportlich und anderweitig) verhängt. Zudem wurde gegen sie eine Geldstrafe von je CHF 1.000.000 ausgesprochen.

Der jeweilige begründete Entscheid wurde Joseph S. Blatter und Jérôme Valcke heute mitgeteilt und auf legal.fifa.com veröffentlicht. Da die von der unabhängigen Ethikkommission 2015 und 2016 gegen Joseph S. Blatter bzw. Jérôme Valcke verhängten Sperren für jede Fussballtätigkeit noch nicht verbüßt sind, treten die heute mitgeteilten Sperren erst nach Ablauf der früheren Sperren in Kraft (d. h. am 8. Oktober 2021 bzw. 8. Oktober 2025).

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