Pressemitteilung

Fédération Internationale de Football Association

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Dienstag 14 August 2018, 10:10

Letzte Frist für Nigeria und Ghana, sonst droht Suspendierung

Zwei Entscheide des FIFA-Ratsausschusses im Zusammenhang mit unzulässiger Einflussnahme auf die Geschäfte des nigerianischen (NFF) und des ghanaischen Fussballverbands (GFA) wurden am 13. August 2018 mitgeteilt.

Auf der Grundlage von Art. 16 Abs. 1 der FIFA-Statuten beschloss der FIFA-Ratsausschuss, den nigerianischen Fussballverband wegen Verstössen gegen Art. 14 Abs. 1 lit. i, Art. 19 und Art. 14 Abs. 1 lit. a der FIFA-Statuten mit sofortiger Wirkung zu suspendieren, sollten die NFF-Ämter nicht bis Montag, 20. August 2018, um 12.00 Uhr MEZ dem rechtmässigen NFF-Exekutivkomitee unter der Leitung von Präsident Amaju Melvin Pinnick, der am 30. September 2014 rechtmässig gewählt worden war, zurückgegeben worden sein. Die Suspendierung würde erst aufgehoben, wenn der NFF unter der Leitung von Präsident Amaju Melvin Pinnick und Generalsekretär Mohammed Sanusi bestätigt, dass er tatsächlich wieder die Kontrolle über seine Ämter innehat.

Ausserdem beschloss der Ratsausschuss, dass das nigerianische Nationalteam, das zurzeit an der FIFA U-20-Frauen-Weltmeisterschaft Frankreich 2018 teilnimmt, bei einer etwaigen Suspendierung des NFF ausnahmsweise nicht vom Turnier ausgeschlossen wird, da dieses bereits begonnen hat.

Im Fall von Ghana leitete der Vorsitzende der Untersuchungskammer der Ethikkommission ein offizielles Untersuchungsverfahren gegen Kwesy Nyantakyi ein, der aufgrund des Entscheids des Vorsitzenden der rechtsprechenden Kammer der Ethikkommission vorsorglich gesperrt wurde. Der von der Generalstaatsanwaltschaft beim Hohen Gericht eingereichte Antrag auf Eröffnung eines Verfahrens zur Auflösung des GFA scheint jedoch gemäss FIFA-Ratsausschuss eine unzulässige Einflussnahme auf die Geschäfte des GFA in Missachtung von Art. 14 Abs. 1 lit. i und Art. 19 Abs. 1 der FIFA-Statuten darzustellen.

Angesichts dessen beschloss der Ratsausschuss, den GFA mit sofortiger Wirkung zu suspendieren, sollte der Antrag auf Eröffnung eines Verfahrens zur Auflösung des GFA bis Montag, 27. August 2018, um 12.00 Uhr MEZ nicht zurückgezogen worden sein. Die Suspendierung würde erst aufgehoben, wenn der Antrag zurückgezogen und der FIFA ein entsprechender schriftlicher Beweis vorgelegt wurde.