Pressemitteilung

Fédération Internationale de Football Association

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Donnerstag 27 Februar 2020, 15:30

Interessengruppen des Fussballs vereinbaren weitere Schritte zur Reform des Transfersystems

Bei ihrer heutigen Sitzung in Zürich hat die FIFA-Kommission der Interessengruppen des Fussballs weitere Schritte zur Reform des Transfersystems beschlossen, wie die Schaffung eines neuen Systems für Ausbildungsvergütungen und die Einführung von Beschränkungen für Spielerleihgaben ab Juli 2020.

Die Kommission, der Vertreter von Klubs, Ligen, Spielern, FIFA-Mitgliedsverbänden, der Konföderationen und der FIFA-Administration angehören, befürwortete ferner die Schaffung eines Fonds zur Mitfinanzierung der Zahlung von Ausbildungsentschädigungen. Der Fonds wird durch eine zusätzliche Abgabe von 1 % der Transferentschädigungen finanziert. Dieses modernisierte System fördert und belohnt die Nachwuchsförderung durch Klubs, indem alle Zahlungen automatisch über die neue FIFA-Abrechnungsstelle abgewickelt und die fälligen Ausbildungsentschädigungen somit effektiv gezahlt werden, was heute vielfach nicht der Fall ist.

Nach dem heutigen Grundsatzentscheid beginnen mit den Interessengruppen Konsultationen über konkrete Parameter zur Einteilung der Klubs sowie zur Berechnung der Ausbildungskosten, damit dem FIFA-Rat eine entsprechende Regelung vorgelegt werden und 2022 in Kraft treten kann.

Die Kommission befürwortete ebenfalls neue Regelungen zur Leihgabe von Spielern, damit Leihgaben effektiv dem legitimen sportlichen Zweck der Jugendförderung dienen. Gemäß diesen Regelungen, die von der Kommission für den Status von Spielern und dem FIFA-Rat noch genehmigt werden müssen, gelten ab Juli 2020 für die Zahl internationaler Leihgaben von Spielern ab 22 Jahren Beschränkungen. Vorgesehen ist eine Übergangsfrist mit einer Begrenzung auf acht internationale Leihgaben (Zu- und Abgänge) ab der Spielzeit 2020/21 sowie auf sechs ab der Spielzeit 2022/23, wobei zwischen denselben Vereinen maximal je drei zu- und abgehende Leihgaben erlaubt sind

Gemäß den neuen Regelungen haben die Mitgliedsverbände drei Jahre Zeit, ihr nationales Leihgabesystem den auf internationaler Stufe geltenden Bestimmungen anzupassen.

Hinsichtlich Spielen und Wettbewerben mit internationalen Dimensionen befürwortete die Kommission schließlich den vom FIFA-Rat vorgelegten Grundsatz, wonach nationale Pflichtspiele auf dem Gebiet des jeweiligen Mitgliedsverbands stattfinden müssen. Die diesbezüglichen Regelungen werden nun dem FIFA-Rat unterbreitet.