Pressemitteilung

Fédération Internationale de Football Association

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Freitag 05 März 2021, 12:38

IFAB präzisiert Handspielregel und bestätigt Entscheidung bezüglich Tests mit Auswechslungen bei Gehirnerschütterungen

Die wichtigsten Ergebnisse der heute per Videokonferenz abgehaltenen 135. Jahresversammlung des International Football Association Board (IFAB) sind die Präzisierung der Handspielregel und die Bestätigung der Lancierung von Tests mit Auswechslungen bei Gehirnerschütterungen.

Bei der Jahresversammlung wurden diverse Änderungen und Präzisierungen zu den Spielregeln beschlossen, insbesondere zur Regel 12 – Fouls und unsportliches Betragen.

Da die Handspielregel aufgrund falscher Auslegung des Regeltexts nicht immer gleich angewandt wurde, bestätigten die IFAB-Mitglieder nun, dass nicht jede Ballberührung eines Spielers mit der Hand/dem Arm ein Vergehen ist. Bezüglich des Kriteriums der unnatürlichen Vergrößerung des Körpers durch die Hand-/Armhaltung des Spielers wurde bestätigt, dass die Schiedsrichter bei der Beurteilung, ob die Hand-/Armhaltung in Bezug auf die Bewegung des Spielers in der jeweiligen Situation zulässig ist, weiterhin Augenmaß walten lassen sollen.

Folglich liegt nun ein Handspielvergehen vor, wenn ein Spieler:

  • den Ball absichtlich mit der Hand/dem Arm berührt (z. B. durch eine Bewegung der Hand/des Arms zum Ball),

  • den Ball mit der Hand/dem Arm berührt und seinen Körper aufgrund der Hand-/Armhaltung unnatürlich vergrößert. Eine unnatürliche Vergrößerung des Körpers liegt vor, wenn die Hand-/Armhaltung weder die Folge einer Körperbewegung des Spielers in der jeweiligen Situation ist noch mit dieser Körperbewegung gerechtfertigt werden kann. Mit einer solchen Hand-/Armhaltung geht der Spieler das Risiko ein, dass der Ball an seine Hand/seinen Arm springt und er dafür bestraft wird,

  • ins gegnerische Tor trifft:

  • direkt mit der Hand/dem Arm (ob absichtlich oder nicht) (gilt auch für den Torhüter),

  • unmittelbar nachdem er den Ball mit der Hand/dem Arm berührt hat (ob absichtlich oder nicht).

Ein unabsichtliches Handspiel, das zu einem Tor durch einen Mitspieler oder zu einer Torchance führt, gilt nicht mehr als Vergehen.

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Weitere Präzisierungen, deren Aufnahme in die Spielregeln 2021/22 bei der Jahresversammlung verabschiedet wurde, betrafen insbesondere Regel 11 (die Definition in Regel 12, wonach die obere Grenze des Arms unten an der Achselhöhle verläuft, wenn der Arm angelegt wäre, gilt fortan auch bei der Ermittlung von Abseitspositionen) und Regel 12 (die Zuspielbestimmung, wonach der Torhüter den Ball nach einem absichtlichen Zuspiel eines Mitspielers mit dem Fuss nicht mit der Hand berühren darf, mit einem Trick zu umgehen, gilt nun auch bei Abstößen als Vergehen, wobei der Urheber des Tricks verwarnt wird).

Ferner wurden die Mitglieder über die ersten Tests mit Auswechslungen bei Gehirnerschütterungen informiert, die 2020 bei der IFAB-Jahresgeschäftssitzung verabschiedet wurden (siehe IFAB-Zirkular Nr. 21). Wie der IFAB bestätigte, fiel der Entscheid zur Lancierung dieser Tests auf nachdrückliche Empfehlung der Fachgruppe zu Gehirnerschütterungen, der führende Medizin- und Fussballexperten angehören, nachdem diese die Anwendbarkeit von Modelllösungen in anderen Sportarten auf den Fussball genau untersucht hatten. Zudem fanden eingehende Konsultationen mit wichtigen Interessengruppen sowie dem Fussball- und dem Technik-Beratungsgremium des IFAB statt, die die Tests unterstützen. Die Tests, die voraussichtlich bis August 2022 dauern, laufen bereits weltweit bei nationalen und internationalen Wettbewerben. Weitere Wettbewerbe werden demnächst folgen oder haben ihr Interesse angemeldet.

Gleichzeitig werden der IFAB und die FIFA weitere fussballbezogene und medizinische Einschätzungen und Daten sammeln, analysieren und diskutieren, die bei der Entscheidung über eine mögliche Aufnahme solcher Auswechslungen in die Spielregeln helfen sollen.

Bezüglich der vorübergehenden Änderung von Regel 3, wonach bei Elitewettbewerben bis zu fünf Auswechslungen pro Team und Spiel zulässig sind (bei Klub- und Nationalteamwettbewerben, die bis zum 31. Dezember 2021 bzw. bis 31. Juli 2022 laufen) einigten sich die Mitglieder darauf, die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Fussball weiterhin laufend zu prüfen.

Des Weiteren informierte die FIFA über mögliche Anpassungen der Abseitsregel und die neusten Innovationen beim Einsatz von Video-Schiedsrichterassistenten (VAR), die Wettbewerben mit beschränktem Budget Zugang zur VAR-Technologie bieten könnten.

Die Mitglieder beschlossen zudem, den Spielern, Trainern und Spieloffiziellen mehr Zeit zu geben, um sich mit den Änderungen der Spielregeln vertraut zu machen. Deshalb treten die Spielregeln neu erst am 1. Juli statt am 1. Juni in Kraft, wobei sie von Wettbewerben bereits vor diesem Datum übernommen werden dürfen.

An der Jahresversammlung, die von Kieran O’Connor, dem Präsidenten des walisischen Fussballverbands, geleitet wurde, nahmen Vertreter der FIFA, darunter Präsident Gianni Infantino, des englischen, des nordirischen und des schottischen Fussballverbands sowie des IFAB teil.

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Die Beschlüsse der letztjährigen IFAB-Jahresversammlung sind hier zu finden.