Pressemitteilung

Fédération Internationale de Football Association

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Mittwoch 05 Mai 2021, 12:40

FIFA und Gianni Infantino begrüssen die Entscheidung des Schweizer Bundesstrafgerichts, den ausserordentlichen Bundesanwalt abzuberufen

Das Bundesstrafgericht erklärt in seinem Entscheid nachdrücklich, dass die Befangenheit von Stefan Keller, wie sie durch seine verschiedenen Medienpublikationen, wiederholte Verfahrensfehler und die konsequente Verweigerung von Rechten deutlich wurde, kein faires Verfahren garantieren konnte.

Insbesondere stellt es fest, dass Keller durch den Versuch, Angelegenheiten zu untersuchen, die nichts mit seinem Mandat zu tun haben, und dann öffentlich seine eigenen persönlichen Verdächtigungen darüber zu äußern, eindeutig die Unschuldsvermutung verletzt und das Ansehen des FIFA-Präsidenten beschädigt hat, was im Widerspruch zu seinen durch das Gesetz geschützten persönlichen Rechten steht.

Das Bundesstrafgericht betont, dass es unzulässig ist, wenn ein Staatsanwalt verzerrende, verletzende, irreführende und sachlich falsche Informationen sowie reine Polemik und Propaganda verbreitet. Es stellte weiter fest, dass jede Partei das Recht hat, dass ihr Fall von einem unparteiischen, unvoreingenommenen und vorurteilsfreien Richter entschieden wird, der nach den Grundsätzen von Treu und Glauben handelt. In Anbetracht seines Verhaltensmusters, insbesondere in Bezug auf seine Medienkommunikation, erfüllte Herr Keller diese grundlegendsten rechtlichen Standards nicht.

Insgesamt entsteht der Eindruck, dass Keller darauf bedacht war, sich selbst in ein positives Licht zu rücken und er eine einseitige Berichterstattung zum Nachteil des FIFA-Präsidenten betrieb. Das Bundesstrafgericht stellt denn auch fest, dass es sich entgegen den Behauptungen von Herrn Keller nicht um eine objektive, im öffentlichen Interesse begründete Kommunikation handelte.

Vor diesem Hintergrund wurde Herr Keller seines Amtes enthoben und zur Zahlung einer Summe von CHF 5.000 an den FIFA-Präsidenten verurteilt, um die Kosten des Verfahrens zu decken.

Wie bereits vielfach kommuniziert, stehen sowohl die FIFA als auch der FIFA-Präsident vollumfänglich für eine Zusammenarbeit mit den Behörden zur Verfügung, sei es in Bezug auf die Treffen, die der FIFA-Präsident mit dem ehemaligen Bundesanwalt hatte, oder in jeder anderen Hinsicht.