Pressemitteilung

Fédération Internationale de Football Association

FIFA Strasse 20, P.O Box 8044 Zurich, Switzerland, +41 (0) 43 222 7777

Montag 24 August 2020, 17:43

FIFA-Ratsausschuss beschliesst vorübergehende Änderungen an den Regelungen zur Abstellung von Spielern für Septemberfenster 2020 wegen COVID-19

Angesichts der jüngsten Entwicklung der COVID-19-Pandemie hat der FIFA-Ratsausschuss einstimmig vorübergehende Änderungen an den Regelungen zur Abstellung von Spielern für das ausschließlich von den UEFA-Mitgliedsverbänden genutzte internationale Fenster im September beschlossen.

Da sich die pandemische Lage weltweit von Tag zu Tag ändert und die COVID-19-Infektionszahlen jüngst wieder angestiegen sind, haben viele nationale Regierungen erneut Reise- und Einreisebeschränkungen erlassen. Einige dieser Maßnahmen betreffen direkt den internationalen Fussballbetrieb, etwa die zwingende Quarantäne oder Selbstisolation sowie Reisebeschränkungen.

Zum Schutz des Wohlergehens und der Gesundheit aller am internationalen Fussballbetrieb beteiligten Personen hat der FIFA-Ratsausschuss in Absprache mit der UEFA beschlossen, dass die allgemeinen Regelungen, die Vereine zur Abstellung von Spielern für Länderspiele verpflichten, in folgenden Fällen nicht zur Anwendung gelangen:

(i) Es besteht eine zwingende Quarantäne oder Selbstisolation von mindestens fünf Tagen bei Ankunft am:

a. Ort des Vereins, der den Spieler für eine Verbandsmannschaft abstellen muss,

b. Ort, an dem das Spiel einer Verbandsmannschaft stattfinden soll;

(ii) es gilt eine Reisebeschränkung ab oder zu einem dieser Orte (vgl. lit. a oder b) und

(iii) die zuständigen Behörden haben den Spielern einer Verbandsmannschaft im Zusammenhang mit den genannten Beschlüssen keine spezifische Ausnahmebewilligung erteilt.

Alle Teilnehmer an Spielen während internationaler Fenster müssen sich zudem an die Gesundheits- und Sicherheitsvorkehrungen der maßgebenden Wettbewerbsorganisatoren halten.

Diese vorübergehenden Änderungen am FIFA-Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern gelten für die internationalen Fenster vom 31. August bis 8. September (Männer) sowie vom 14. bis 22. September 2020 (Frauen).