Pressemitteilung

Fédération Internationale de Football Association

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Dienstag 04 Mai 2021, 15:15

FIFA-Disziplinarkommission sanktioniert den kenianischen Klub Zoo FC wegen der Beteiligung an Spielmanipulationen

Die FIFA-Disziplinarkommission hat den kenianischen Klub Zoo FC der Beteiligung an Spielmanipulationen und damit des Verstosses gegen das FIFA-Disziplinarreglement (Ausgabe 2019) für schuldig befunden.

Der Entscheid betrifft eine Reihe von Spielen der kenianischen Premier League, die zwischen 2018 und 2020 von dem Klub angehörenden Personen manipuliert wurden, für deren Verhalten der Klub nun zur Verantwortung gezogen wurde.

Mit dem Entscheid wurde erstmals seit den Änderungen am FIFA-Disziplinarreglement im Jahr 2019 eine juristische Person von einem FIFA-Rechtsorgan für Handlungen ihrer Mitglieder im Zusammenhang mit Spielmanipulation zur Rechenschaft gezogen.

Die FIFA-Disziplinarkommission erkannte insbesondere einen Verstoss des Klubs Zoo FC gegen Art. 8 (Schuld) sowie Art. 18 (Manipulation von Fussballspielen und -wettbewerben) des FIFA-Disziplinarreglements.

Angesichts dessen hat die FIFA-Disziplinarkommission gegen den Klub Zoo FC den Ausschluss aus der kenianischen Premier League für die Saison 2020/21 ab Mitteilung des vorliegenden Entscheids sowie den Abstieg in die FKF Division One auf die nächste Saison hin verfügt.

Auf Anordnung der FIFA-Disziplinarkommission muss der Klub Zoo FC binnen 30 Tagen ab Mitteilung dieses Entscheids zudem die FIFA zu kontaktieren, um zur Bekämpfung und Prävention der Manipulation von Fussballspielen und -wettbewerben Massnahmen und Schulungsrichtlinien umzusetzen.

Grundlage für das formelle Disziplinarverfahren gegen den Klub ist eine Untersuchung der FIFA-Integritätsabteilung in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen und Behörden im Auftrag des kenianischen Fussballverbands sowie der afrikanischen Fussballkonföderation.

Der Entscheid wurde dem Klub Zoo FC am 4. Mai 2021 mitgeteilt. Der Klub kann binnen zehn Tagen eine Begründung des Entscheids beantragen, ehe dieser auf legal.fifa.com veröffentlicht wird. Der Entscheid kann gemäss Art. 56 des FIFA-Disziplinarreglements bei der FIFA-Berufungskommission angefochten werden.