Pressemitteilung

Fédération Internationale de Football Association

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Montag 12 April 2021, 09:56

FIFA begrüßt Urteil des Zürcher Arbeitsgerichts, das die Entlassung von Markus Kattner stützt

In einem Urteil vom 10. März 2021 in einem bereits fast fünf Jahre andauernden Verfahren befand das Zürcher Arbeitsgericht die Entlassung von Markus Kattner, dem ehemaligen geschäftsführenden FIFA-Generalsekretär, für gerechtfertigt und angemessen.

Das Gericht kam zum Schluss, dass angesichts der Loyalitätspflichtverletzungen des ehemaligen Angestellten eine Weiterbeschäftigung durch die FIFA ausgeschlossen gewesen sei. Die fristlose Entlassung war folglich vollständig gerechtfertigt.

Markus Kattner forderte von der FIFA ursprünglich CHF 10 Millionen "Schadenersatz" wegen missbräuchlicher Kündigung. Die Forderung stützte sich auf einen Arbeitsvertrag, den er am 31. Mai 2015 (d. h. vier Tage nach der Verhaftung zahlreicher Fussball-Funktionäre im Hotel Baur au Lac in Zürich) mit der vormaligen FIFA-Administration abgeschlossen hatte. Diese Forderung wurde vom Gericht vollständig abgewiesen.

Das Urteil des Zürcher Arbeitsgerichts kann weitergezogen werden. Aktuelle Information: Mit seinem Urteil vom 4. Oktober 2022 hat der Oberste Gerichtshof des Kantons Zürich das Urteil des Zürcher Arbeitsgerichts vom 10. März 2021 zugunsten der FIFA aufgehoben. Der Oberste Gerichtshof erklärte die Entlassung von Markus Kattner für ungerechtfertigt und verwies die Sache zur Entscheidung über die von Markus Kattner geforderte Entschädigung an das Arbeitsgericht zurück. Die FIFA hat gegen die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs des Kantons Zürich Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt.