Pressemitteilung

Fédération Internationale de Football Association

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Freitag 14 Mai 2021, 16:54

Einigung der Kommission der Interessengruppen des Fussballs auf Grundsätze des dritten Reformpakets

Die Kommission der Interessengruppen des Fussballs (Kommission) hat bei ihrer heutigen Videokonferenz unter dem Vorsitz von Victor Montagliani wichtigen Maßnahmen im dritten Reformpaket zugestimmt und die Reform des Transfersystems damit weiter vorangetrieben.

Nach mehreren Sitzungen mit Interessengruppen des Profifussballs zwischen Februar und April 2021 sowie der Einigung auf verschiedene Ziele durch die Arbeitsgruppe Transfersystem bestätigte die Kommission heute einige allgemeine Grundsätze.

1)   Internationale Transfers Minderjähriger

Humanitäre Ausnahme: Die humanitäre Ausnahme in Art. 19 des Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern (RSTS) soll dahingehend überprüft werden, ob sie flexibler angewandt und modernisiert werden und damit realen Fällen, die heute abgelehnt werden, Rechnung tragen kann.

Probetrainings: Für Probetrainings soll ein regulatorischer Rahmen geschaffen werden, der Rechtssicherheit bietet und Minderjährige (und alle Fussballer) vor Ausbeutung schützt.

Privatakademien: Eine mögliche Überprüfung und Modernisierung der Regulierung von Privatakademien (derzeit durch Art. 19bis RSTS abgedeckt), die außerhalb des Anwendungsbereichs des organisierten Fussballs operieren, soll geprüft werden.

Jugendschutz: Die Möglichkeit und Machbarkeit von Mindeststandards zum Schutz international transferierter Minderjähriger sollen geprüft werden.

2)   Größe der Spielerkader (Leihgaben)

Zur Bekämpfung der Hortung von Spielern einigten sich die Interessengruppen im Februar 2020 auf neue Bestimmungen für Leihgaben, deren Inkrafttreten wegen der COVID-19-Pandemie allerdings verschoben wurde. Die Kommission einigte sich nun darauf, die neuen Leihgabebestimmungen per 1. Juli 2022 in Kraft zu setzen.

3)   Registrierungsperioden (Transferfenster)

Flexibilisierung der Dauer von Registrierungsperioden: Die Dauer der Registrierungsperioden einer Saison soll flexibler gestaltet werden können.

Spielkalender des Association Football: Der Zusammenhang zwischen i) dem Anfangsdatum der Spielzeit, ii) dem Anfangsdatum des nationalen (Liga-)Wettbewerbs sowie iii) dem Beginn und dem Ende der ersten Registrierungsperiode einer Spielzeit soll geklärt und besser definiert werden.

Ende der Registrierungsperioden: Weitere Möglichkeiten, um arbeitslose Spieler außerhalb von Registrierungsperioden zu registrieren, sollen geprüft werden.

Erfolge der Kommission der Interessengruppen des Fussballs (DE)

4)   Finanzielle Bestimmungen

Richtlinien für die Finanzverwaltung: Eine Empfehlung von globalen Richtlinien für die Finanzverwaltung zur Förderung finanzieller Nachhaltigkeit und Stabilität, von Mindestmaßnahmen bei der Klubführung sowie der Transparenz von Geldflüssen im Fussballtransfersystem soll geprüft werden.

Finanzielle Maßnahmen bei Vertragsverletzung: Mit Blick auf die Ziele des Fussballtransfersystems soll geprüft werden, ob die in Art. 17 RSTS vorgesehenen finanziellen Maßnahmen ausreichenden Schutz bieten.

5)   Weitere regulatorische Punkte

Vorrang von Gesamtarbeitsverträgen: Der Vorrang von Gesamtarbeitsverträgen (bei arbeitsrechtlichen Belangen) im Rahmen des RSTS, die von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern auf nationaler Ebene gemäß nationalem Recht rechtsgültig vereinbart wurden, soll geprüft werden.

Sportlich triftige Gründe: Art. 15 RSTS, gemäß dem ein Spieler einen Vertrag aus sportlich triftigen Gründen auflösen darf, soll insbesondere dahingehend überprüft werden, ob er seinen ursprünglichen Zweck noch erfüllt.

Registrierung: Der für Registrierungen geltende regulatorische Rahmen soll überprüft werden, um bei verschiedenen Elementen Rechtssicherheit und Transparenz zu schaffen.

Erfolge der Kommission der Interessengruppen des Fussballs (DE) 2

Die Kommission erörterte bei ihrer heutigen Sitzung zudem die Richtlinien zur Anerkennung der Qualifikation von Elitetrainern zwischen Konföderationen.

Die Richtlinien, die von einem Expertenausschuss mit Fachleuten aller Konföderationen erarbeitet wurden, sollen einen kompakten, transparenten, objektiven und diskriminierungsfreien Rahmen für die Anerkennung der Qualifikation von Elitetrainern zwischen Konföderationen schaffen. Ziel ist eine Vereinbarung zwischen den Konföderationen zur automatischen gegenseitigen Anerkennung von Trainerlizenzen.

Die Grundsätze des dritten Reformpakets sowie die vorliegenden Richtlinien zur Anerkennung der Qualifikation von Elitetrainern zwischen Konföderationen werden dem FIFA-Rat bei dessen Sitzung am 20. Mai 2021 zur Verabschiedung unterbreitetet.

Dies war die letzte Sitzung der Kommission in ihrer aktuellen Zusammensetzung. Seit ihrer ersten Sitzung im März 2017 hat die Kommission viel für ein faireres und transparenteres Transfersystem erreicht, indem der FIFA-Rat im Oktober 2018 und 2019 den ersten beiden Reformpaketen zugestimmt hat.

Weitere Informationen zu den Erfolgen der Kommission seit 2017 sind hier zu finden.

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