Pressemitteilung

Fédération Internationale de Football Association

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Dienstag 20 August 2019, 19:20

Bildung eines Normalisierungskomitees für den ägyptischen Fussballverband

Der FIFA-Ratsausschuss hat heute gemäß Art. 14 Abs. 1 lit. a und Art. 8 Abs. 2 der FIFA-Statuten für den ägyptischen Fussballverband (EFA) ein Normalisierungskomitee eingesetzt.

Grundlage für den Beschluss sind der jüngst erfolgte Rücktritt des EFA-Präsidenten und des gesamten EFA-Vorstands sowie der nachfolgende Besuch einer FIFA-Delegation in Kairo.

Das Normalisierungskomitee hat folgende Aufgaben:

  • Führung der Geschäfte des EFA

  • Überprüfung und Angleichung der Statuten (und gegebenenfalls anderer Reglemente) des EFA an die FIFA-Statuten und -Vorgaben sowie Veranlassung ihrer Verabschiedung durch den EFA-Kongress

  • Überprüfung der Statuten der EFA-Mitglieder und deren Angleichung an die neuen EFA-Statuten sowie an die FIFA-Statuten und -Vorgaben sowie Gewährleistung, dass die maßgebenden Mitglieder diese Statuten verabschieden

  • Organisation und Durchführung von Wahlen für alle EFA-Mitglieder auf der Grundlage von deren neuen Statuten

  • schließlich Funktion als Wahlkommission zur Organisation und Durchführung der Wahl eines neuen EFA-Vorstands auf der Grundlage der neuen EFA-Statuten

Folgende Personen gehören dem Normalisierungskomitee an:

  • Amr Youssef Hassan El Ganainy (Vorsitzender)

  • Gamal Mohamed Ali (Vizevorsitzender)

  • Sahar Abdel Hak Ahmed (Mitglied)

  • Mohamed Fadl Zahran (Mitglied)

  • Ahmed Abdallah Rady (Mitglied)

Auch wenn die genannten Personen ihre Ämter mit sofortiger Wirkung antreten, müssen sie als Mitglieder des Normalisierungskomitees die Wählbarkeitsprüfung bestehen, die von der FIFA-Prüfungskommission gemäß FIFA-Governance-Reglement vorgenommen wird. Ihre Bestätigung ist daher an das Ergebnis dieser Wählbarkeitsprüfung geknüpft.

Da das Normalisierungskomitee als Wahlkommission walten wird, sind seine Mitglieder für keines der offenen Ämter wählbar.

Das Mandat des Normalisierungskomitees für die genannten Aufgaben ist bis zu ihrer Erledigung oder spätestens bis 31. Juli 2020 befristet.