Die FIFA-Disziplinarkommission hat den Fussballverband von Äquatorial-Guinea wegen des Einsatzes nicht spielberechtigter Spielerinnen während der Vorrunde des Olympischen Fussballturniers der Frauen Rio 2016 (Art. 55 des FIFA-Disziplinarreglements) und der Nutzung ge- und verfälschter Dokumente durch zwei seiner Spielerinnen (Art. 61 Abs. 4 des FIFA-Disziplinarreglements) von der FIFA Frauen-Weltmeisterschaft Frankreich 2019™ ausgeschlossen (für den Fall einer Qualifikation) und mit einer Geldstrafe von CHF 100 000 belegt.
Grundlage für den Entscheid der FIFA-Disziplinarkommission sind weitere Untersuchungen nach den ersten Sanktionen, die im April 2016 gegen Äquatorial-Guinea verhängt wurden. Die FIFA-Disziplinarkommission kam insbesondere zum Schluss, dass die folgenden zehn Spielerinnen, die alle an der Vorrunde des Olympischen Fussballturniers der Frauen Rio 2016 teilnahmen, für das Verbandsteam Äquatorial-Guineas nicht spielberechtigt waren:
Ana Lucia Nascimiento dos Santos
Mirian Silva da Paixao
Adriana Soares Parente
Dulcia Maria Davi
Bruna Amarante da Silva
Ana Cristina da Silva
Jumaria Barbosa de Santana
Vania Cristina Martins
Carolina Conceicao Martins Pereira
Adriana Aparecida Costa
Darüber hinaus wurden die Spielerinnen Muriel Linda Mendoua Abessolo und Francisca Angue Ondo Asangono, die ebenfalls an der Vorrunde des Olympischen Fussballturniers der Frauen Rio 2016 teilnahmen, des Verstoßes gegen Art. 61 Abs. 1 und 2 des FIFA-Disziplinarreglements (missbräuchliche Verwendung von Urkunden) für schuldig befunden und mit je einer Sperre für zehn Spiele belegt, die bei den nächsten Spielen eines Verbandsteams, für das sie gemäß Ausführungsbestimmungen zu den FIFA-Statuten spielberechtigt sind, verbüsst werden muss.
Die Entscheide der FIFA-Disziplinarkommission wurden heute ordnungsgemäß mitgeteilt.