Pressemitteilung

Fédération Internationale de Football Association

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Dienstag 29 März 2016, 13:05

Sanktionen gegen mehrere Vereine wegen Verstoßes gegen die Bestimmungen zu Beeinflussung durch Drittparteien/Dritteigentum an wirtschaftlichen Spielerrechten

Die FIFA-Disziplinarkommission hat gegen mehrere Vereine wegen Verstößen gegen die Bestimmungen zu Beeinflussung durch Drittparteien und/oder Dritteigentum an wirtschaftlichen Spielerrechten (TPO) Sanktionen verhängt.

Das Verbot der Beeinflussung durch Drittparteien, das in Art. 18 bis des Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern ("Reglement") verankert ist, gilt seit dem 1. Januar 2008, während die Änderungen an Art. 18bis und das TPO-Verbot, das in Art. 18ter geregelt ist, seit dem 1. Mai 2015 in Kraft sind.

Die Strafen betreffen die folgenden Fälle:

  • Gegen Santos Futebol Clube (Brasilien) wurden wegen Verletzung von Art. 18bis (Ausgabe 2008) und Anhang 3 des Reglements eine Geldstrafe von CHF 75.000, eine Ermahnung und ein Verweis ausgesprochen. Der Klub war folgender Vergehen für schuldig befunden worden: Abschluss von Verträgen, die Drittparteien die Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Unabhängigkeit des Vereins in Beschäftigungs- und Transferangelegenheiten bieten, unterlassene Eingabe zwingender Informationen ins internationale Transferabgleichungssystem (ITMS) und unterlassene Mitwirkung an den Untersuchungen von FIFA TMS.

  • Gegen den FC Sevilla (Spanien) wurden wegen Verletzung von Art. 18bis (Ausgabe 2012) und Anhang 3 des Reglements eine Geldstrafe von CHF 55.000 und eine Ermahnung ausgesprochen. Der Klub war folgender Vergehen für schuldig befunden worden: Abschluss von Verträgen, die Drittparteien die Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Unabhängigkeit des Vereins in Beschäftigungs- und Transferangelegenheiten bieten, und unterlassene Eingabe zwingender Informationen ins ITMS.

  • Gegen K St Truidense VV (Belgien) wurden wegen Verletzung von Art. 18bis und Art. 18ter Abs. 1 (Ausgabe 2015) des Reglements eine Geldstrafe von CHF 60.000, eine Ermahnung und ein Verweis ausgesprochen. Der Klub war folgender Vergehen für schuldig befunden worden: Abschluss von Verträgen, die Drittparteien die Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Unabhängigkeit des Vereins in Beschäftigungs- und Transferangelegenheiten bieten, und Abschluss einer Vereinbarung, die einer Drittpartei Rechte im Hinblick auf den künftigen Transfer eines Spielers einräumt.

  • Gegen den FC Twente (Niederlande) wurden wegen Verletzung von Art. 18bis (Ausgabe 2012), Art. 18ter Abs. 5 (Ausgabe 2015) und Anhang 3 des Reglements eine Geldstrafe von CHF 185 000, eine Ermahnung und ein Verweis ausgesprochen. Der Klub war folgender Vergehen für schuldig befunden worden: Abschluss von Verträgen, die Drittparteien die Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Unabhängigkeit des Vereins in Beschäftigungs- und Transferangelegenheiten bieten, unterlassenes Hochladen eines TPO-Vertrags in die TMS-Bibliothek, Verstoss gegen die Vertraulichkeitsvorschriften und unterlassene Eingabe zwingender Informationen ins ITMS.

Den jeweiligen Parteien wurden die Entscheide der FIFA-Disziplinarkommission ordnungsgemäß mitgeteilt.

Weitere Informationen zu TPO finden Sie über folgende Links: Hintergrundinformationen zu TPO Häufige Fragen zu TPO