Die rechtsprechende Kammer der unabhängigen Ethikkommission hat Kalusha Bwalya, Mitglied des Exekutivkomitees der afrikanischen Fussballkonföderation (CAF), für zwei Jahre für sämtliche nationalen und internationalen Fussballtätigkeiten (administrativ, sportlich und anderweitig) gesperrt.
Das Verfahren gegen Kalusha Bwalya wurde am 28. Februar 2017 eingeleitet und konzentrierte sich hauptsächlich auf Vorteile, die er von Mohamed bin Hammam erhalten hatte.
Die rechtsprechende Kammer befand Kalusha Bwalya der Verletzung von Art. 16 (Vertraulichkeit) und Art. 20 (Angebot und Annahme von Geschenken oder sonstigen Vorteilen) des FIFA-Ethikreglements für schuldig. Zudem wurde er mit einer Geldstrafe von CHF 100 000 belegt.
Der Entscheid wurde Kalusha Bwalya heute mitgeteilt und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.