Pressemitteilung

Fédération Internationale de Football Association

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Freitag 17 August 2018, 08:05

FIFA-Disziplinarkommission sanktioniert mehrere Vereine

Die FIFA-Disziplinarkommission hat in Anwendung des neuen Verfahrens im Zusammenhang mit säumigen Klubs, die gegen Art. 64 des FIFA-Disziplinarreglements verstossen, mehrere Entscheide getroffen. Alle betroffenen Vereine wurden der Missachtung eines Entscheids eines FIFA-Organs oder eines nachfolgenden Berufungsentscheids des CAS, Spielern namhafte überfällige Beträge zu zahlen, für schuldig befunden. Die von der FIFA-Disziplinarkommission verhängten Sanktionen lauten wie folgt:

  • Der katarische Verein Qatar Sports Club wurde mit einer Geldstrafe von CHF 30 000 belegt und erhielt eine letzte Frist von 90 Tagen zur Begleichung seiner Schuld. Hat er die Schuld nach Ablauf dieser Frist nicht beglichen, wird er automatisch mit einem Abzug von sechs Punkten und einer Transfersperre für vier vollständige und aufeinanderfolgende Registrierungsperioden belegt.

  • Der Verein Shabab al-Ahli Dubai Club aus den Vereinigten Arabischen Emiraten wurde mit einer Geldstrafe von CHF 30 000 belegt und erhielt eine letzte Frist von 90 Tagen zur Begleichung seiner Schuld. Hat er die Schuld nach Ablauf dieser Frist nicht beglichen, wird er automatisch mit einem Abzug von sechs Punkten und einer Transfersperre für zwei vollständige und aufeinanderfolgende Registrierungsperioden belegt.

  • Der katarische Verein al-Shamal Sports Club wurde mit einer Geldstrafe von CHF 15 000 belegt und erhielt eine letzte Frist von 30 Tagen zur Begleichung seiner Schuld. Hat er die Schuld nach Ablauf dieser Frist nicht beglichen, wird er automatisch mit einem Abzug von sechs Punkten und einer Transfersperre für eine Registrierungsperiode belegt.

  • Der iranische Verein Saba Qom Football Club wurde mit einer Geldstrafe von CHF 10 000 belegt und erhielt eine letzte Frist von 30 Tagen zur Begleichung seiner Schuld. Hat er die Schuld nach Ablauf dieser Frist nicht beglichen, wird er automatisch mit einem Abzug von sechs Punkten und einer Transfersperre für eine Registrierungsperiode belegt.

Gemäss FIFA-Zirkular Nr. 1628 und mit dem Ziel, dass alle Entscheide von FIFA-Organen nach Erlass umgehend vollzogen werden, muss der Verband des Schuldners automatisch den Abzug von Punkten und/oder das Verbot, neue Spieler zu registrieren, vollstrecken, falls die Schuld auch nach Ablauf der letzten Frist noch nicht beglichen wurde.

Sollte es ein Mitgliedsverband unterlassen, die fraglichen Sanktionen auf nationaler Ebene automatisch zu vollstrecken und dem Sekretariat der FIFA-Disziplinarkommission einen Beleg für die Vollstreckung des Punktabzugs und/oder der Transfersperre vorzulegen, kann gegen ihn ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden, das bis zum Ausschluss von allen FIFA-Wettbewerben führen kann.

Zusätzlich zu den obigen Entscheiden zu überfälligen Verbindlichkeiten hat die FIFA den spanischen Verein Atlético Madrid mit einer Geldstrafe von CHF 52 500 belegt und eine Ermahnung wegen Verletzung von Art. 18bis und Anhang 3 des Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern (Ausgabe 2014) ausgesprochen. Der Klub war folgender Vergehen für schuldig befunden worden: Abschluss eines Vertrags, der einer Drittpartei die Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Unabhängigkeit des Vereins in Beschäftigungs- und Transferangelegenheiten bot, und Eingabe nicht korrekter Informationen ins internationale Transferabgleichungssystem (ITMS).