Freitag 22 April 2016, 15:14

Effizientere Verfahren bei überfälligen Verbindlichkeiten von Spielern und Vereinen

Am 1. März 2015 hat die FIFA im Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern (Art. 12bis) eine neue Bestimmung erlassen, um bei überfälligen Verbindlichkeiten von Vereinen gegenüber Spielern oder Vereinen die Effizienz zu steigern und das Verfahren klar zu regeln.

Dank der neuen Bestimmung haben die Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten (KBS) und die Kommission für den Status von Spielern (PSC) mehr Handhabe, um gegen Vereine, die ihre vertraglichen finanziellen Pflichten nicht erfüllen, Sanktionen zu verhängen, angefangen bei Ermahnungen über Geldstrafen bis zu Registrierungsverboten mit oder ohne Bewährung. Die neue Bestimmung erweitert ferner die Zuständigkeiten der KBS und der Kommission für den Status von Spielern und stärkt das geltende System hinsichtlich überfälliger Verbindlichkeiten, das die Vertragsstabilität sowohl für Spieler als auch für Vereine verbessert hat.

Dank dem Erlass von Art. 12bis ist die Zahl der gütlichen Einigungen bei Streitfällen zu überfälligen Verbindlichkeiten während der Untersuchungsphase gestiegen, bei Verfahren vor der Kommission für den Status von Spielern um 20 % und vor der KBS um 15 %. Die Fälle wurden zudem auch schneller entschieden. Sowohl die Kommission für den Status von Spielern als auch die KBS erlassen ihre Entscheide binnen acht Wochen und teilen den Klägern den Entscheid spätestens neun Wochen nach Klageerhebung mit.

Die kürzeren Fristen und die schnelleren Verfahren haben die Effizienz im Sinne der Kläger und der für sie maßgebenden Entscheide gesteigert.

Gemäß Statistik von März bis Dezember 2015 waren von den 200 eingegangenen Klagen zu überfälligen Verbindlichkeiten 120 Klagen von Spielern gegen Vereine, für die die KBS zuständig ist, und 80 Klagen von Vereinen gegen Vereine, die in die Zuständigkeit der Kommission für den Status von Spielern fallen. In besagtem Zeitraum wurden 69 Entscheide erlassen, 44 von der KBS und 25 von der Kommission für den Status von Spielern.

Zusätzliche Informationen zu Art. 12bis des Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern finden Sie unter diesem Link und hier.