Donnerstag 15 November 2018, 11:45

WADA veröffentlich Verbotsliste 2019

Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) hat die Liste der verbotenen Wirkstoffe und Methoden 2019 ("Verbotsliste"), die Übersicht über die wichtigsten Änderungen 2019 samt Erklärungen und das Überwachungsprogramm 2019 (alle Dokumente nur auf Englisch und Französisch verfügbar) veröffentlicht. Die Verbotsliste, die vom WADA-Exekutivkomitee am 20. September 2018 verabschiedet wurde, gilt ab 1. Januar 2019.

In der Verbotsliste ist geregelt, welche Wirkstoffe und Methoden bei und außerhalb von Wettbewerben verboten und welche Wirkstoffe in bestimmten Sportarten untersagt sind.

"Die WADA freut sich, die Verbotsliste 2019 zu präsentieren“" sagte WADA-Generaldirektor Olivier Niggli. "Die Liste, die jährlich aktualisiert wird, ist im weltweiten Kampf gegen Doping eine tragende Säule. Zusammen mit verschiedensten Interessengruppen wird die Liste jährlich überprüft, damit wir denjenigen, die betrügen wollen, immer einen Schritt voraus sind. Bei der Überprüfung der Liste stützen sich die Experten auf verschiedene Quellen wie wissenschaftliche und medizinische Forschungsergebnisse, Trends und Informationen von Strafverfolgungsbehörden und Pharmaunternehmen."

Die Verbotsliste wird jährlich unter der Leitung der WADA überarbeitet. Damit Wirkstoffe oder Methoden auf die Verbotsliste gesetzt werden, müssen sie zwei der folgenden drei Voraussetzungen erfüllen:

  1. Sie führen möglicherweise oder effektiv zu einer Leistungssteigerung,

  2. sind für den Athleten tatsächlich oder potenziell gesundheitsschädlich oder

  3. stehen im Widerspruch zum Sportsgeist.

Athleten tragen für alle verbotenen Wirkstoffe, die in ihren Körper gelangen, und verbotenen Methoden, die bei ihnen angewandt werden, die Verantwortung. Sie und ihr Umfeld können für Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen zur Verantwortung gezogen werden und müssen mit einem Disziplinarverfahren rechnen. Damit sich Athleten und ihr Umfeld über die Änderungen informieren und alle nötigen Maßnahmen ergreifen können, um die Vorschriften der WADA und der FIFA einzuhalten, wird die Liste frühzeitig veröffentlicht.

Eine medizinisch angezeigte Behandlung mit einem verbotenen Wirkstoff oder einer verbotenen Methode, die bzw. der auf der Verbotsliste steht, ist bei einem Athleten möglich, sofern die im Internationalen Standard für medizinische Ausnahmegenehmigungen (MAG) festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Das MAG-Verfahren stößt bei Athleten, Ärzten und anderen Interessengruppen rund um die Welt auf große Akzeptanz.

Einzelheiten zu den Änderungen in der Verbotsliste im Vergleich zum Vorjahr sind der betreffenden Übersicht der WADA zu entnehmen.