Pressemitteilung

Fédération Internationale de Football Association

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Freitag 26 Oktober 2018, 11:15

Wichtige Beschlüsse des FIFA-Rats für die weitere Fussballförderung

  • Bildung einer Arbeitsgruppe zur Intensivierung der Konsultationen im Hinblick auf eine Neugestaltung der FIFA Klub-WM und die Einführung einer globalen Nations League

  • mehr Preisgeld für die FIFA Frauen-WM 2019™

  • neues FIFA-Forward-Reglement für 2019–2022 mit mehr Investitionen und strengeren Buchprüfungs- und Berichtspflichten

Bei seiner heutigen achten Sitzung in Kigali (Ruanda) erörterte der Rat als strategisches Organ der FIFA einige für die Zukunft der FIFA-Wettbewerbe zentrale Punkte.

Zur Fortsetzung und Stärkung des Konsultationsverfahrens im Hinblick auf eine Neugestaltung der FIFA Klub-Weltmeisterschaft und die Einführung einer globalen Nations League beschloss der FIFA-Rat die Bildung einer Arbeitsgruppe.

Die Arbeitsgruppe, bestehend aus dem FIFA-Präsidenten und den Konföderationspräsidenten, wird vom Ratsausschuss geleitet und bei der nächsten Ratssitzung am 14. und 15. März 2019 in Miami Vorschläge vorlegen.

Neben vielen weiteren Punkten standen auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung auch konkrete Beschlüsse zu künftigen FIFA-Turnieren, insbesondere die Verdoppelung des Preisgelds für die FIFA Frauen-Weltmeisterschaft Frankreich 2019™, und die Verabschiedung des Reglements für das ausgebaute FIFA-Forward-Entwicklungsprogramm 2019–2022.

Wichtigste Beschlüsse:

Wettbewerbe:

· Finanzielle Beiträge für die FIFA Frauen-Weltmeisterschaft™

Der FIFA-Rat hat einen Beitrag von USD 50 Millionen für die 24 Teams der FIFA Frauen-Weltmeisterschaft Frankreich 2019™ bewilligt – über dreimal mehr als für die WM 2015 (USD 15 Millionen).

Der Betrag teilt sich wie folgt auf:

  • Preisgeld von USD 30 Millionen – doppelt so viel wie bisher

  • Beitrag von USD 11,52 Millionen, mit dem die qualifizierten Teams neu bei der Organisation von Vorbereitungsspielen auf das Turnier unterstützt werden

  • USD 8,48 Millionen für das Programm zur Beteiligung von Klubs, mit dem Vereine für die Abstellung der Spielerinnen für das Turnier neu entschädigt werden

· Ausrichter künftiger FIFA-Turniere

Der FIFA-Rat hat Paraguay zum Ausrichter der FIFA Beach-Soccer-Weltmeisterschaft 2019 und Litauen zum Ausrichter der FIFA Futsal-Weltmeisterschaft 2020 bestimmt.

· Internationaler Spielkalender

Auf der Grundlage von Konsultationen seitens der FIFA-Administration und der zuständigen Kommissionen hat der FIFA-Rat:

  • den Antrag der CONMEBOL zur Austragung der Copa América in geraden Jahren ab dem Turnier, das vom 12. Juni bis 12. Juli 2020 ausgetragen wird, bewilligt. Danach findet die Copa América analog zur UEFA-Europameisterschaft alle vier Jahre statt,

  • den Antrag der CAF auf Verschiebung des Afrikanischen Nationen-Pokals 2023 von Januar/Februar auf Juni/Juli 2023 bewilligt,

  • den internationalen FIFA-Frauenfussballkalender verabschiedet, der neu für vier Jahre gilt (2020–2023). Vorgesehen sind sechs internationale Fenster pro Jahr, die sich auf verschiedene Kategorien aufteilen, deren Bedingungen genau geregelt sind. Der vollständige Kalender wird in den nächsten Tagen auf FIFA.com veröffentlicht.

Fussballförderung:

· Forward 2.0

Nach ausgedehnten Konsultationen und im Anschluss an die Sitzung der Entwicklungskommission im September wurde dem FIFA-Rat das überarbeitete Reglement für das FIFA-Entwicklungsprogramm Forward unterbreitet und von diesem verabschiedet. Darin sind die FIFA-Beiträge für die 211 Mitgliedsverbände zur Fussballförderung für die Periode 2019–2022 (Forward 2.0) geregelt:

- Bei Einhaltung des Reglements erhält jeder Mitgliedsverband einen Beitrag von USD 6 Millionen – USD 1 Million mehr als in der Vorperiode –, der sich wie folgt aufteilt:

o bis zu USD 1 Million pro Jahr für Betriebskosten, wobei die Auszahlung von USD 500 000 an die Durchführung von zehn Aktivitäten wie die Veranstaltung von Männer-, Frauen- und Jugendwettbewerben, das Bestehen aktiver Männer- und Frauennationalteams oder die Organisation von Programmen für Schiedsrichter und Schiedsrichterinnen geknüpft ist

o bis zu USD 2 Millionen über die gesamte Vierjahresperiode für konkrete Projekte gemäß Zielvereinbarung, insbesondere für Fussballinfrastruktur

  • Jede der sechs Konföderationen erhält pro Jahr USD 12 Millionen zur Finanzierung von Fussballtätigkeiten und -projekten.

  • Jeder Zonen-/Regionalverband erhält pro Jahr bis zu USD 1 Million zur Veranstaltung von Männer-, Frauen- und Jugendfussballturnieren.

  • Für die Gelder, die im Rahmen des Forward-Programms ausgeschüttet werden, gelten noch strengere Rechenschafts-, Prüfungs- und Berichtspflichten. So müssen alle Mitgliedsverbände und Konföderationen einen statutarischen Buchprüfer beauftragen und werden von einer unabhängigen, renommierten internationalen Buchprüfungsgesellschaft einerzentralen Buchprüfung unterzogen.

  • Alle Begünstigten sind ferner verpflichtet, die Einhaltung und Förderung der Grundsätze des Diskriminierungsverbots, von Vielfalt, Barrierefreiheit und Inklusion sowie der Menschenrechte zu gewährleisten sowie Massnahmen zu treffen, um Kinder und Minderjährige vor möglichem Missbrauch zu schützen.

Das vom FIFA-Rat in Kigali verabschiedete Reglement für das FIFA-Entwicklungsprogramm Forward wird spätestens Ende Oktober auf FIFA.com veröffentlicht.

· Programm "Fussball an Schulen"

Im Anschluss an die Präsentation der neusten Kennzahlen, wonach schon FIFA-Einnahmen von über USD 6,2 Milliarden – d. h. 110 % des Gesamtbudgets 2015–2018 – vertraglich gesichert sind, hat der FIFA-Rat beschlossen, mit einem Teil dieses Überschusses das neue Programm "Fussball an Schulen" zu finanzieren.

Zur Umsetzung des Programms wurde bis 2022 ein Budget von USD 100 Millionen bewilligt. Im Rahmen des Programms verteilt die FIFA neun Millionen Fussbälle an Schulen in den Ländern der 211 Mitgliedsverbände und entwickelt eine Online-Plattform, die Lehrern zeigt, wie sie den Fussball in den Unterricht integrieren können.

Fussballmanagement:

· Reform des Transfersystems

Der FIFA-Rat befürwortet die Reformen für das Transfersystem, für die sich vor Kurzem bereits die FIFA-Kommission der Interessengruppen des Fussballs ausgesprochen hat. Die Arbeitsgruppe Transferwesen wird aus den entsprechenden Grundsätzen in Absprache mit Vertretern der Klubs (ECA), Ligen (World Leagues Forum), Spieler (FIFPro), Mitgliedsverbände, Konföderationen und der FIFA nun konkrete Vorschriften formulieren und bei der nächsten Sitzung der Kommission der Interessengruppen des Fussballs im Februar 2019 über den Stand informieren.

· Arbeitsgruppe für Frauenfussball

Nach der Präsentation der bahnbrechenden globalen FIFA-Frauenfussballstrategie in diesem Oktober verabschiedete der FIFA-Rat den Beschluss der Kommission der Interessengruppen des Fussballs zur Bildung einer Arbeitsgruppe, die für den Frauenfussball klare Ziele und die dafür nötigen Maßnahmen definieren soll. Die FIFA-Administration wird die Arbeitsgruppe konstituieren und für deren Tätigkeit einen Aktions- und Zeitplan erarbeiten.

· Austragung eines Spiels der spanischen Meisterschaft ausserhalb Spaniens in der Saison 2018/19

Auf Ersuchen des spanischen und des US-amerikanischen Fussballverbands sowie der CONCACAF erörterte der FIFA-Rat den Antrag der spanischen Liga, in der Saison 2018/19 ein reguläres Pflichtspiel außerhalb Spaniens (in Miami) auszutragen.

Wie bereits die Kommission der Interessengruppen des Fussballs bekräftigte der Rat den sportlichen Grundsatz, wonach offizielle Ligaspiele auf dem Gebiet des jeweiligen Mitgliedsverbands ausgetragen werden müssen.