Mittwoch 23 Oktober 2019, 09:57

WADA veröffentlicht Verbotsliste 2020

Im September 2019 hat die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) die Liste der verbotenen Wirkstoffe und Methoden 2020 („Verbotsliste“), die Übersicht über die wichtigsten Änderungen 2020 samt Erklärungen und das Überwachungsprogramm 2020 veröffentlicht. Die Verbotsliste, die vom WADA-Exekutivkomitee am 23. September 2019 verabschiedet wurde, gilt ab 1. Januar 2020.

In der Verbotsliste ist geregelt, welche Wirkstoffe und Methoden bei und außerhalb von Wettbewerben verboten und welche Wirkstoffe in bestimmten Sportarten untersagt sind.

"Die WADA freut sich, die Verbotsliste 2020 zu präsentieren", sagte WADA-Generaldirektor Olivier Niggli. "Die Liste wird jährlich überarbeitet und jeweils mit einem großen internationalen Kreis von Interessengruppen aus dem Bereich Dopingbekämpfung eingehend erörtert, damit neue Wirkstoffe und Methoden mit Dopingpotenzial, die bereits auf dem Markt sind oder noch in der klinischen Entwicklung stecken, auf die Liste gesetzt werden. So können wir weltweit nicht nur die Integrität des Sports, sondern auch die Gesundheit der Athleten schützen."

Die Verbotsliste wird jährlich unter der Leitung der WADA überarbeitet. Damit Wirkstoffe oder Methoden auf die Verbotsliste gesetzt werden, müssen sie zwei der folgenden drei Voraussetzungen erfüllen: Sie führen möglicherweise oder effektiv zu einer Leistungssteigerung, sind für den Athleten tatsächlich oder potenziell gesundheitsschädlich und/oder stehen im Widerspruch zum Sportsgeist.

Athleten tragen für alle verbotenen Wirkstoffe, die in ihren Körper gelangen, und verbotenen Methoden, die bei ihnen angewandt werden, die Verantwortung. Sie und ihr Umfeld können für Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen zur Verantwortung gezogen werden und müssen mit einem Disziplinarverfahren rechnen. Damit sich Athleten und ihr Umfeld über die Änderungen informieren und alle nötigen Maßnahmen ergreifen können, um die Vorschriften der WADA und der FIFA einzuhalten, wird die Liste frühzeitig veröffentlicht.

Eine medizinisch angezeigte Behandlung mit einem verbotenen Wirkstoff oder einer verbotenen Methode, der bzw. die auf der Verbotsliste steht, ist bei einem Athleten möglich, sofern die im Internationalen Standard für medizinische Ausnahmegenehmigungen (MAG) festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Das MAG-Verfahren stößt bei Athleten, Ärzten und anderen Interessengruppen aus dem Bereich Dopingbekämpfung rund um die Welt auf große Akzeptanz.

Einzelheiten zu den Änderungen in der Verbotsliste 2020 im Vergleich zum Vorjahr sind der betreffenden Übersicht der WADA zu entnehmen.

Nützliche Links

  • FIFA-Bestimmungen für medizinische Ausnahmegenehmigungen (MAG)

  • MAG-Antragsformular der FIFA