Die rechtsprechende Kammer der unabhängigen Ethikkommission hat Alexander Schprygin, ehemals Mitglied des Exekutivkomitees und weiterer Kommissionen des russischen Fussballverbands, der Diskriminierung und damit des Verstosses gegen das FIFA-Ethikreglement für schuldig befunden.
Das Untersuchungsverfahren gegen Alexander Schprygin betraf Aussagen in den Medien und in den sozialen Medien veröffentlichte Inhalte aus den Jahren 2014 und 2015.
Die rechtsprechende Kammer befand Alexander Schprygin der Verletzung von Art. 22 (Diskriminierung und Verleumdung) des FIFA-Ethikreglements für schuldig und verhängte gegen ihn eine zweijährige Sperre für jede nationale und internationale Fussballtätigkeit (administrativ, sportlich und anderweitig). Zudem wurde gegen ihn eine Geldstrafe von CHF 10 000 ausgesprochen.
Der Entscheid wurde Alexander Schprygin heute mit Inkrafttreten der Sperre mitgeteilt.