Freitag 23 September 2016, 11:23

Informationsschreiben zu Wählbarkeitsprüfungen

Gemäß FIFA Statuten und FIFA-Governance-Reglement führt die Prüfungskommission für die Kandidaten für und Inhaber von Ämtern in FIFA-Organen Wählbarkeitsprüfungen durch.

Auf Grundlage der in den vergangenen Monaten durchgeführten Wählbarkeitsprüfungen hat die Prüfungskommission gewisse allgemeine Grundsätze ausgearbeitet, die im folgenden Informationsschreiben zusammengefasst sind.

Dieses Schreiben, das am 23. September 2016 an die Konföderationen und Mitgliedsverbände gesandt wurde, fasst die wichtigeren Kriterien zusammen, die sich aus den bereits von der Prüfungskommission entschiedenen Fällen ergeben haben, und soll den zuständigen Organen und potenziellen Kandidaten zusätzliche Orientierung geben im Hinblick auf künftige Entscheide über die Besetzung von einzelnen Positionen oder die Bewerbung um solche Positionen. Die Veröffentlichung zielt auch darauf ab, Transparenz und Rechenschaft bezüglich der Arbeit der FIFA zu fördern und den Interessengruppen des Fussballs und der Allgemeinheit Einblick in den Mechanismus der neuen Wählbarkeitsprüfung und deren praktische Umsetzung zu geben.

Bei der Entwicklung ihrer Kriterien für die Auslegung der relevanten FIFA-Bestimmungen hat die Prüfungskommission die Richtlinien berücksichtigt, die sich aus einigen wenigen für die Vornahme von Wählbarkeitsprüfungen relevanten Entscheiden des Sportschiedsgerichts (CAS) ergeben haben. Auf der Grundlage der Erwägungen des CAS und des regulatorischen Rahmens hat die Prüfungskommission gewisse allgemeine Grundsätze ausgearbeitet, wobei sie jedoch anerkennt, dass über jede Sache im Einzelfall zu entscheiden ist und dass stets die besonderen Umstände des jeweiligen Falls zu berücksichtigen sind.

Allgemeine Grundsätze

Für die Durchführung der Wählbarkeitsprüfungen stützt sich die Prüfungskommission auf den Bericht eines unabhängigen internationalen Ermittlungsunternehmens, das auf Integritätsprüfungen spezialisiert ist, sowie auf die vom betreffenden Kandidaten selbst gelieferten Informationen, insbesondere auf den Wählbarkeitsfragebogen (vgl. Anhang 1 zum FIFA-Governance-Reglement), den Lebenslauf und die Kopie des Reisepasses der betreffenden Person. Diesbezüglich ist anzumerken, dass die Kandidaten sich sowohl einer Integritätsprüfung als auch einer Überprüfung auf potenzielle Interessenkonflikte unterziehen müssen.

Hinsichtlich beider Aspekte hält es die Kommission für wichtig, zusätzliche Informationen anfordern zu können, falls ihr die vorliegenden Informationen (insbesondere der Bericht über die Hintergrundsüberprüfung und der Wählbarkeitsfragebogen) unzureichend erscheinen. Trotz allem ist es aber auch wichtig, daran zu erinnern, dass die Prüfungskommission keine Ermittlungsbefugnisse hat und ihren Entscheid auf Grundlage der ihr zum Zeitpunkt des Entscheids vorliegenden Informationen trifft.

Was frühere gegen einen Kandidaten ausgesprochene strafrechtliche Verurteilungen und Disziplinarmassnahmen angeht, so berücksichtigt die Kommission stets sowohl die Grundlage als auch die Art der ausgesprochenen Verurteilungen und Disziplinarmassnahmen.

In Bezug auf laufende Verfahren anerkennt die Kommission, dass dabei die sich entgegenstehenden Risiken und Interessen sehr genau abzuwägen sind.

Hinsichtlich potenzieller Interessenkonflikte sind je nach der Position, für die die betreffende Person vorgeschlagen wird, unterschiedliche Maßstäbe anzulegen. Je nachdem, ob sich jemand um eine Vollzeitstelle und/oder eine Führungsposition oder für eine Teilzeitstelle und/oder eine Position ohne Führungsaufgaben bewirbt, werden die angelegten Maßstäbe und die Erwartungen an die betreffende Person verschieden sein. Die mit dem Amt verbundene Unabhängigkeit ist ein weiterer relevanter Faktor, der erfordert, dass die Kandidaten zusätzliche Voraussetzungen erfüllen.