Dienstag 26 April 2016, 12:01

Geänderte FIFA-Statuten auf FIFA.com

Nach Ablauf der statutarischen 60-tägigen Frist nach der Verabschiedung durch den außerordentlichen FIFA-Kongress am 26. Februar 2016 treten die geänderten FIFA-Statuten morgen (27. April 2016) in Kraft und sind ab sofort auf .

Die neuen Statuten bieten die Grundlage für erhebliche Änderungen an der FIFA-Führungsstruktur, einschließlich wichtiger Punkte wie Amtszeitbeschränkungen, Trennung politischer und geschäftsführender Aufgaben, Vielfalt, Unabhängigkeit von Kommissionsmitgliedern, effizientere Kommissionen, Wählbarkeitsprüfungen, mehr Transparenz und eine stärkere Einbindung von Interessengruppen. Eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen an der FIFA-Führungsstruktur ist hier zu finden.

Die weltweite Umsetzung der FIFA-Reformen sind zentrale Punkte auf der Tagesordnung des 66. FIFA-Kongresses am 12. und 13. Mai 2016 in Mexiko-Stadt.

Die Tagesordnung für die erste FIFA-Ratssitzung am 9. und 10. Mai in Mexiko-Stadt ist auf FIFA.com zu finden.

Fahrplan für die Reformen

FIFA-Rat (*) ()**

  • 9./10. Mai 2016: erste FIFA-Ratssitzung (Mexiko-Stadt) – gleiche Zusammensetzung wie das FIFA-Exekutivkomitee

Erörterung des Ernennungsverfahrens für die ständigen Kommissionen

  1. September 2016: Frist für die Konföderationen zur Wahl ihrer FIFA-Ratsmitglieder

  • 13./14. Oktober 2016: zweite FIFA-Ratssitzung – erste Sitzung in der neuen Zusammensetzung

    *Die Mitglieder jeder Konföderation müssen mindestens eine Frau in den Rat wählen.

    *Kandidaten für den Rat müssen die Wählbarkeitsprüfung gemäß FIFA-Governance-Reglement *bestehen (die bis zur Bildung der Prüfungskommission von der Audit- und Compliance-Kommission vorgenommen wird).

    Weitere Organe (*) ()**

  1. Mai 2016 (66. FIFA-Kongress): Wahl oder Absetzung von Mitgliedern der Rechtsorgane und der Audit- und Compliance-Kommission sowie Wahl der Mitglieder der Governance-Kommission

Die Kandidaten für die Ämter der Vorsitzenden, Vizevorsitzenden und Mitglieder der Audit- und Compliance-Kommission und der Rechtsorgane müssen die Wählbarkeitsprüfung bestehen, die von der Prüfungskommission gemäß* FIFA-Governance-Reglement vorgenommen wird. Bis zur Bildung der Prüfungskommission wird die Audit- und Compliance-Kommission die Wählbarkeitsprüfungen für die Mitglieder dieser Kommissionen durchführen. Für den Vorsitzenden, den Vizevorsitzenden und die Mitglieder der Governance-Kommission wird die Wählbarkeitsprüfung von der Untersuchungskammer der Ethikkommission vorgenommen.

*Die Kandidaten für die Ämter der Vorsitzenden, Vizevorsitzenden und Mitglieder der Audit- und Compliance-Kommission und der Rechtsorgane müssen die Unabhängigkeitskriterien erfüllen, die im FIFA-Governance-Reglement festgelegt sind. Mindestens die Hälfte der Mitglieder der Governance-Kommission (einschließlich des Vorsitzenden und des Vizevorsitzenden) muss zudem die Unabhängigkeitskriterien gemäß** [FIFA-Governance-Reglement](resources.fifa.com/mm/document/affederation/bodies/02/76/71/35/20160226_governanceregulations_de_german.pdf) erfüllen.*

Weitere Informationen zum 66. FIFA-Kongress sind auf einer eigenen Seite auf FIFA.com zu finden.

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