Pressemitteilung

Fédération Internationale de Football Association

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Montag 03 Juni 2019, 15:46

Katar zum Ausrichter der FIFA Klub-WM 2019 und 2020 ernannt

  • Klub-WM als Test für die FIFA Fussball-WM Katar 2022™

  • Empfehlung seitens der FIFA-Administration für mögliche Ausrichter der neu gestalteten Klub-WM 2021 bei der nächsten Ratssitzung

  • Änderung des FIFA-Regelwerks zur Bekräftigung von Nulltoleranz gegenüber Diskriminierung und sexuellem Missbrauch

Vor dem 69. FIFA-Kongress und dem Eröffnungsspiel der FIFA Frauen-Weltmeisterschaft Frankreich 2019™ hat der FIFA-Rat heute in Paris seine zehnte Sitzung abgehalten.

Nach dem Beschluss einer neu gestalteten FIFA Klub-Weltmeisterschaft mit 24 Teams und einer Pilotausgabe 2021 hat der FIFA-Rat die nächsten beiden Ausgaben 2019 und 2020 mit im bestehenden Format an Katar vergeben.

Die beiden Ausgaben dieses Turniers mit jeweils sieben Teams dienen für die Vorbereitung der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Katar 2022™ als wichtiger Test, da sie zum gleichen Zeitpunkt (normalerweise Anfang Dezember) stattfinden wie die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2022™ und so einen Test unter ähnlichen klimatischen Bedingungen ermöglichen.

Hinsichtlich der Pilotausgabe 2021 der erweiterten FIFA Klub-Weltmeisterschaft wird die FIFA-Administration mögliche Ausrichter begutachten und proaktiv kontaktieren, um dem FIFA-Rat bei seiner nächsten Sitzung am 23. und 24. Oktober 2019 in Schanghai (VR China) eine entsprechende Empfehlung zu unterbreiten.

Wichtigste Beschlüsse des FIFA-Rats bei seiner heutigen Sitzung:

Sofortige Aufhebung der Suspendierung des Fussballverbands von Sierra Leone (SLFA), nachdem der oberste Gerichtshof des Landes die SLFA-Präsidentin und den SLFA-Generalsekretär am 27. Mai in allen Punkten freigesprochen hatte, womit die anerkannte SLFA-Führung wieder die volle Kontrolle über den Verband hat.

Auf Antrag des Ersten Vizepräsidenten, Salman bin Ebrahim al Khalifa, hat der FIFA-Rat einstimmig beschlossen, beim Kongress eine Änderung der FIFA-Statuten zu beantragen, damit der Kongress den FIFA-Präsidenten per Akklamation wählen kann, sofern nur ein Kandidat zur Wahl steht. Mehrere Konföderationen wie die AFC, die CAF, die Concacaf und die UEFA kennen ähnliche Regelungen.

Änderungen an FIFA-Reglementen

Der Rat verabschiedete einige Änderungen an drei FIFA-Reglementen, einschließlich:

- FIFA-Ethikreglement

  • Verschiedene Stellen wurden geändert. Insbesondere wurde der Begriff "Korruption" aufgenommen, obschon dieser Tatbestand in Art. 27 zu Bestechung bereits erfasst war.

  • Sexuelle Ausbeutung und sexueller Missbrauch wurden als schwerwiegende Vergehen verankert.

  • Die Änderungen treten am 1. August 2019 in Kraft.

- FIFA-Disziplinarreglement

  • Gegenüber Diskriminierung gilt Nulltoleranz, so dass Spiele, bei denen das sogenannte dreistufige Verfahren zur Anwendung gelangt, automatisch mit einer Forfait-Niederlage gewertet werden.

  • Für Spielmanipulation betreffende Fälle ist allein die Disziplinarkommission zuständig.

  • Transparenz: Die FIFA garantiert bei allen Doping- und Spielmanipulationsfällen eine öffentliche Verhandlung und veröffentlicht alle Entscheide.

  • Das überarbeitete FIFA-Disziplinarreglement tritt am 15. Juli 2019 in Kraft.

- FIFA-Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern

  • Die Änderungen basieren auf den Grundsätzen, die von der Kommission der Interessengruppen des Fussballs vereinbart und anschließend als Teil eines ersten Reformpakets vom FIFA-Rat verabschiedet wurden.

  • Die Änderungen schaffen die nötige Grundlage zur Einführung der Technologie für eine umfassende elektronische Datenbank, über die sich die gesamte Karriere eines Spielers nachverfolgen lässt.

  • Für Fälle vor Richtern in der Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten (KBS) gilt ein höherer Streitwert, damit mehr Fälle vom KBS-Einzelrichter entschieden werden dürfen.

  • Die geänderten Bestimmungen treten am 1. Oktober 2019 in Kraft und müssen ab dem 1. Juli 2020 zwingend angewandt werden.