Pressemitteilung

Fédération Internationale de Football Association

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Mittwoch 08 Mai 2019, 10:59

Entscheid der FIFA-Berufungskommission zur Berufung des Chelsea FC

Die FIFA-Berufungskommission hat der Berufung des Chelsea FC gegen den Entscheid der FIFA-Disziplinarkommission und das gegen den Klub verhängte Verbot, für zwei vollständige und aufeinanderfolgende Registrierungsperioden national und international neue Spieler zu registrieren, teilweise stattgegeben. Das Verbot gilt für den gesamten Verein – mit Ausnahme der Frauen- und Futsal-Teams. Weiterhin möglich ist die Freigabe von Spielern.

Das Verbot, für zwei vollständige und aufeinanderfolgende Registrierungsperioden national und international neue Spieler zu registrieren, wurde von der FIFA-Berufungskommission mit folgender Ausnahme bestätigt:

Die FIFA-Berufungskommission war der Auffassung, dass das Vergehen von Chelsea in der Missachtung des Verbots, minderjährige ausländische Spieler international zu transferieren oder erstmals zu registrieren, liegt und befand die Verfügung eines absoluten Verbots, Minderjährige zu registrieren, in Bezug auf das verübte Vergehen für unverhältnismäßig. Bei den Jugendkategorien hat die FIFA-Berufungskommission die Registrierung minderjähriger Spieler unter 16 Jahren, die nicht von Art. 19 des Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern (internationaler Transfer und Erstregistrierung minderjähriger ausländischer Spieler) erfasst werden, deshalb vom Verbot ausgenommen.

Die verhängte Geldstrafe von CHF 600.000 wurde von der FIFA-Berufungskommission hingegen bestätigt.

Der Entscheid der FIFA-Berufungskommission wurde heute mitgeteilt.