Dienstag 12 April 2016, 16:18

Aufnahmegesuch des kosovarischen Fussballverbands

Der kosovarische Fussballverband (FFK) hat am 15. März 2016 sein Gesuch um Aufnahme in die FIFA bestätigt. Gleichzeitig nahm der FFK zur Kenntnis, dass er nur FIFA-Mitglied werden kann, wenn er vorher in die UEFA aufgenommen wird.

Zur Behandlung und Beurteilung des FFK-Gesuchs wurde gemäß maßgebendem FIFA-Reglement ein Ausschuss der FIFA-Kommission der Verbände gebildet. Das FFK-Gesuch wird nun zusammen mit der UEFA, der geografisch zuständigen Konföderation, geprüft. Im Rahmen des maßgebenden Verfahrens beschlossen die beiden Organisationen, in Kosovo eine Inspektion durchzuführen. Diese wurde von Vertretern der FIFA- und der UEFA-Administration am 13. und 14. April 2016 vorgenommen.

Das Aufnahmeverfahren für die FIFA ist in Art. 9 f. der FIFA Statuten und im Reglement für die Aufnahme von Verbänden in die FIFA geregelt. Gemäß maßgebenden Bestimmungen muss die UEFA der FIFA-Kommission der Verbände einen Schlussbericht zur Beratung und Empfehlung unterbreiten, sollte der FFK in die UEFA aufgenommen werden. Die FIFA-Kommission der Verbände teilt dem FIFA-Exekutivkomitee daraufhin ihren Befund mit. Das FIFA-Exekutivkomitee unterbreitet in der Folge dem nächsten FIFA-Kongress das entsprechende Aufnahmegesuch des FFK, verbunden mit einem Antrag auf Annahme oder Ablehnung.

Die Aufnahme des FFK in die UEFA steht auf der Tagesordnung des nächsten UEFA-Kongresses am 3. Mai 2016 in Budapest. Sollte der FFK von diesem Kongress in die UEFA aufgenommen werden und das Aufnahmegesuch des FFK gemäß maßgebenden Bestimmungen als vollständig und rechtsgültig erachtet werden, wird der FIFA-Kongress am 13. Mai 2016 in Mexiko-Stadt möglicherweise über die Aufnahme des FFK in die FIFA befinden.