Donnerstag 03 November 2016, 17:02

VSA im Mittelpunkt der Diskussionen bei IFAB-Geschäftsversammlung

Heute fand im Londoner Wembley-Stadion unter Vorsitz von Martin Glenn, Geschäftsführer des englischen Fussballverbandes FA, die Jährliche Geschäftsversammlung des IFAB statt. Zur Eröffnung der Versammlung wurde die historische Rolle des IFAB gewürdigt, das gleichzeitig mit modernen technologischen und digitalen Entwicklungen Schritt hält.

Das bedeutendste Thema der Tagesordnung waren die derzeit durchgeführten Tests mit Video-Schiedsrichter-Assistenten (VSA). VSA stellen eine der weitest reichenden potenziellen technologischen Veränderungen der Spielregeln in der 131-jährigen Geschichte des IFAB dar. Die Mitglieder wurden daran erinnert, dass VSA nur bei klaren Fehlentscheidungen in spielentscheidenden Situationen zum Einsatz kommen sollen.

13 Nationalverbände/Wettbewerbsveranstalter mit mehr als 15 Wettbewerben nehmen derzeit an den Experimenten teil bzw. haben sich um eine Teilnahme beworben (Australien, Belgien, Brasilien, Deutschland, Frankreich, Italien, Katar, Mexiko, Niederlande, Portugal, Tschechische Republik, USA und die FIFA selbst). Das IFAB beschäftigte sich mit umfassenden Informationen über die vorläufigen Tests, die bislang in den USA, während eines Freundschaftsspiels zwischen Italien und Frankreich in Bari sowie in den Niederlanden durchgeführt wurden.

Die Mitglieder wiederholten heute ihr Bekenntnis zu klarer und offener Kommunikation während des gesamten Verfahrens, sowohl mit den Interessengruppen im Fussball als auch mit den Medien und der Öffentlichkeit. Die folgenden Kernpunkte wurden unterstrichen:

  • Es wurde ein VSA-Protokoll etabliert, das von allen Teilnehmern am Testverfahren beachtet wird;

  • Die Schlüsselfrage für zu überprüfende Vorfälle lautet stets: "War die Entscheidung des Schiedsrichters eine klare Fehlentscheidung?"

  • Die maßgebliche Philosophie lautet "minimale Beeinträchtigung – maximaler Nutzen." Dies bedeutet, dass Nachprüfungen nur selten erfolgen, doch wenn sie erfolgen, dann eindeutig zum Nutzen des Spiels. Der Spielfluss und die Emotionen dürfen nicht ständig durch Überprüfungen beeinträchtigt werden.

Daneben wurden noch zahlreiche weitere Themen diskutiert.

Auf der Jährlichen Generalversammlung des IFAB im vergangenen Jahr wurden 96 Änderungen der Spielregeln verabschiedet, die dank ihrer Universalität eine klarere und konsistentere Terminologie sichern. Heute wurden weitere Verfeinerungen einiger Spielregeln diskutiert. Über die vorgeschlagenen Änderungen wird bei der Jährlichen Generalversammlung im März 2017 abgestimmt.

Die Verwendung von Logos auf Tornetzen – sowie deren mögliche Auswirkung auf die Torlinientechnologie und VSA – sowie die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel durch Angehörige des technischen Stabes wurden ebenfalls diskutiert. Ebenfalls auf der Tagesordnung standen mögliche Anpassungen der Spielregeln, die von Nationalverbänden (für Nachwuchs- und Veteranenfussball sowie bei verschiedenen Fussballformen für Behinderte) beantragt wurden.

Das IFAB vertritt den Standpunkt, dass die Nationalverbände den Fussball fördern und die Menschen animieren sollen, sich am Fussball zu beteiligen. Bei der Jährlichen Generalversammlung wird daher eine abschließende Formulierung vorgelegt, die es den jeweiligen Verbänden gestattet, 'organisatorische' Fussballregeln unterhalb der obersten Ebene anzupassen, falls damit zu rechnen ist, dass dies die Teilhabe und die Freude am Fussball steigert.

Ein weiteres wichtiges Thema war, was ein "Handspiel"-Vergehen darstellt. Auch hier geht es darum, mehr Konsistenz zu erreichen. Das IFAB verfolgt das Ziel, Unstimmigkeiten in der Bewertung durch Spieloffizielle zu beseitigen.

Weitere Themen waren die Tests der UEFA mit Zeitstrafen (Strafbank), das Ziel, bei der Jährlichen Generalversammlung einen vorläufigen Bericht zu den Erfahrungen mit einer vierten Einwechslung in der Verlängerung vorzulegen (nach entsprechenden Tests durch sechs verschiedene Wettbewerbsveranstalter) sowie der Vorschlag, im kommenden Jahr weltweite Standards für elektronische Leistungs- und Aufzeichnungsgeräte einzuführen.

Die Jährliche Geschäftsversammlung erarbeitet die Tagesordnung für die Jährliche Generalversammlung, bei der Vorschläge und Ergänzungen der Spielregeln bindend beschlossen werden können. Die Jährliche Geschäftsversammlung besteht aus den Generalsekretären der vier britischen Fussballverbände, der FIFA-Generalsekretärin, Experten der fünf Mitglieder sowie der Geschäftsstelle des IFAB. Die 131. Jährliche Generalversammlung des IFAB findet am Freitag, 3. März 2017, in London statt.

Auf der Website TheIFAB.com finden Sie stets aktuelle Informationen zum VSA-Projekt und weitere wichtige Informationen zu den Fussball-Spielregeln. Aktuelle Informationen zu VSA-Tests und zu elektronischen Leistungs- und Aufzeichnungsgeräten finden Sie auch hier.