Dienstag 14 August 2018, 15:57

Klarstellung bezüglich des überarbeiteten FIFA-Ethikreglements

Auf Antrag der Vorsitzenden der Ethikkommission und in Rücksprache mit den Mitgliedern der Ethikkommission wurde die Ausgabe 2012 des Ethikreglements letztes Jahr gründlich überarbeitet. Die überarbeitete Fassung, die vom FIFA-Rat verabschiedet wurde und am 12. August 2018 in Kraft trat, umfasst grundlegende Neuerungen, die für mehr Transparenz und Rechtssicherheit sowie ein effizienteres Verfahren sorgen sollen. Dazu gehören die Einführung von Mindestsanktionen für jedes Vergehen, grundlegende Änderungen am Berufungsverfahren sowie diverse andere wichtige Änderungen.

Ein Artikel der Associated Press zum neuen Ethikreglement enthält mehrere ungenaue Aussagen, obschon der Journalist ausführliche Hintergrundinformationen erhalten hatte.

  • Wie die FIFA der Associated Press erklärt hatte, wurde der Titel des Artikels „Bestechung und Korruption“ aus Gründen der sprachlichen Klarheit in der englischen, spanischen und deutschen Fassung in „Bestechung“ umbenannt (in der französischen Fassung lautet der Titel nach wie vor „Korruption“). Die Umbenennung des Artikels hat aber keine wesentliche Auswirkung auf die eigentlichen Vergehen, wie ein Vergleich von Art. 21 der Ausgabe 2012 und Art. 27 der Ausgabe 2018 zeigt. Verhalten, das gemäss früherem Reglement strafbar war, ist auch gemäss neuem Reglement strafbar. Letzteres geht sogar noch schärfer gegen Bestechung vor, so enthält es Mindestsanktionen für jedes Vergehen im Zusammenhang mit Bestechung, was es im früheren Reglement noch nicht gab. In diesem Sinne werden solche Vergehen mit einer Sperre für jegliche Fussballtätigkeit von mindestens fünf Jahren sowie einer Geldstrafe von mindestens CHF 100 000 sanktioniert.

  • Generell wurde das Ethikreglement um Bestimmungen erweitert, die unethisches Verhalten von Offiziellen verbieten. So wurden die früheren Artikel zu den Verhaltensregeln beibehalten und/oder präzisiert sowie zusätzliche Vergehen aufgenommen. So bietet beispielsweise der zusätzliche Artikel zu Spielmanipulation der Ethikkommission bessere Instrumente zur Bekämpfung von Spielmanipulationen, die weltweit eine grosse Gefahr für den Fussball darstellen. Dasselbe gilt für Verleumdung (Verbreiten von unwahren Informationen, die dem Ruf einer Person oder einer Gruppe schaden). Nach Ansicht der Ethikkommission musste ein solches Verbot, das in den meisten Rechtssystemen üblich ist und im früheren Ethikreglement fehlte, in die neue Fassung aufgenommen werden. Die Fussballwelt ist vor rufschädigendem Verhalten nicht gefeit, weshalb dieses wie jedes andere im Ethikreglement erwähnte unethische Gebaren entsprechend zu sanktionieren ist. Der Artikel zur Verleumdung soll nicht nur die FIFA, sondern auch alle dem Ethikreglement unterstellten Personen schützen, die im Rahmen von FIFA-Veranstaltungen Opfer von diskriminierenden oder verleumderischen Äusserungen werden könnten.

  • Bereits die Ausgabe 2012 des Ethikreglements regelte die Fristen für die Verjährung bestimmter Vergehen. Das neue Reglement enthält zwar neue Fristen für bestimmte schwerwiegende Vergehen, nach Ansicht der Ethikkommission reichen zehn Jahre (bzw. 15 Jahre, wenn vor Ablauf ein Untersuchungsverfahren eröffnet wird) aber aus, um ein Untersuchungsverfahren bei schwerwiegenden Vergehen abzuschliessen. Diese Änderung sorgt für mehr Rechtssicherheit im Fussball, da bei möglichen Verstössen gegen das Reglement rasch gehandelt werden kann.

Ferner erfuhr das neue Ethikreglement eine Reihe wichtiger Änderungen, die die Arbeit der Ethikkommission stärken und der FIFA helfen, die Integrität und das Ansehen des Fussballs weltweit zu wahren. Dazu gehören beispielsweise das erwähnte klare und unmissverständliche Bekenntnis zur Bekämpfung von Spielmanipulationen, die fortan mit einer Sperre von mindestens fünf Jahren und einer Geldstrafe von mindestens CHF 100 000 sanktioniert werden, oder die Einführung von Sanktionen im gegenseitigen Einvernehmen (Vergleich), dank der die Ethikkommission noch rascher handeln kann. Zur Gewährleistung der vorgeschriebenen Verfahrensrechte aller Beteiligten muss der Vergleich von beiden Vorsitzenden der Ethikkommission genehmigt werden. Bei schwerwiegenden Verstössen gegen das Ethikreglement (Bestechung, Spielmanipulation usw.) dürfen keine Vergleiche abgeschlossen werden.

Ziel der Überarbeitung war es, bei den jeweiligen Verfahren mehr Möglichkeiten für Transparenz und Information zu bieten. Weitere Ziele der neuen Führung der Ethikkommission waren die Präzisierung einiger Artikel und Definitionen sowie der Bestimmungen bezüglich des Verhaltens, das von dem FIFA-Ethikreglement unterstellten Personen erwartet wird. So wurde die Struktur des Reglements überarbeitet, um die Trennung zwischen den einzelnen Verfahrensschritten zu verdeutlichen. Ferner wurden die verschiedenen Vergehen gegen das FIFA-Ethikreglement neu geordnet, um die Schwere der einzelnen Vergehen besser abzubilden.

Am 27. Juli 2018 erhielten alle FIFA-Mitgliedsverbände ein Zirkular, das die einzelnen Schritte der Überarbeitung sowie die wichtigsten Änderungen am Reglement zusammenfasste. Das auf FIFA.com veröffentlichte Zirkular finden Sie hier.