1. Annahme der AGB durch den Ticketinhaber
Jede Nutzung von Eintrittskarten ("Tickets") für Spiele der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Südafrika 2010™ ("Turnier") und die Bestimmungen für den Zutritt zum Stadion, in dem ein Turnierspiel ("Spiel") stattfindet, unterliegen den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB"), wie von der Fédération Internationale de Football Association über ihre südafrikanische Tochtergesellschaft, der 2010 FIFA World Cup™ Ticketing (Pty) Limited (zusammen die "FIFA"), festgelegt. Für jeden, der ein Ticket kauft, innehat oder benutzt ("Ticketinhaber"), gilt, dass er diese AGB vollständig und unwiderruflich mit der FIFA vereinbart hat.
2. Bestätigung der AGB
Zusätzlich zum Abschnitt 1 bestätigt jede Person, die durch Ausfüllen und Einreichen eines Antragsformulars für Tickets oder eines sonstigen von der FIFA (oder von der FIFA ermächtigten Dritten) ausgegebenen Formulars für Ticketprodukte, zu denen Tickets gehören, ("Ticketantragsformular") bei der FIFA online oder in Papierform Tickets beantragt bzw. bestellt ("Ticketantragsteller"), dass: (a) sie die AGB gelesen und verstanden hat und akzeptiert und (b) sicherstellt, dass jede Person, die ein Ticket über den Ticketantragsteller erhält (direkt oder indirekt) vor Erhalt einer Eintrittskarte die AGB gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Zu diesem Zweck überlasst der Ticketantragsteller den Personen, die über ihn Tickets beziehen, ein Exemplar dieser AGB und weist diese Personen auf die nachstehend in Abschnitt 11.2 angegebenen zusätzlichen Bezugsquellen für Exemplare der AGB hin.
3. Zutritt zum Stadion
3.1 Der Zutritt zum Stadion, wobei Bereiche, die an einem Spieltag den Servicestellen der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Südafrika 2010™ unterstehen, dazu zählen ("Stadion"), wird an einem Spieltag jeder Person (ungeachtet deren Alters) ausschließlich bei Vorlage eines gültigen Tickets gewährt.
3.2 Jedes Ticket bescheinigt die Erlaubnis zum Zutritt in das Stadion an einem Spieltag, wobei diese von der FIFA, dem Organisationskomitee Südafrika der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2010™ ("LOK"), dem Ticketing Center der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2010™ ("FWCTC"), dem FIFA Ticketing Office ("FTO"), der Stadionsleitung und/oder der jeweiligen für die Sicherheit im Zusammenhang mit den Spielen zuständigen südafrikanischen Regierungsbehörde(n) und deren jeweiligen Mitarbeitern, Freiwilligen, Beauftragten, Stellvertretern, Leitern und Direktoren (zusammen die "Servicestellen der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Südafrika 2010™") aus triftigem Grund jederzeit widerrufen werden kann.
3.3 Alle Ticketinhaber müssen die von den Servicestellen der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Südafrika 2010™ für die Stadien an Spieltagen in Kraft gesetzten anwendbaren Sicherheitsregeln einhalten. Diese Regeln sind im Stadion-Verhaltenskodex zusammengefasst, der in den nachstehend in Abschnitt 11.2 genannten Quellen veröffentlicht ist und von diesen bezogen werden kann ("Stadion-Verhaltenskodex"). Zu den von den Servicestellen der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Südafrika 2010™ gemäß dem Stadion-Verhaltenskodex zu keiner Zeit erlaubten Gegenständen gehören beispielsweise u. a. (und nicht ausschließlich) Waffen jeder Art sowie alle Gegenstände, die als eine Waffe benutzt werden könnten, Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln und sonstige pyrotechnische Artikel, kommerzielle Materialien und ähnliche Artikel, die gegen die Rechte der FIFA in Bezug auf das Turnier verstoßen können, sowie sonstige Gegenstände, die, wie im Stadion-Verhaltenskodex dargelegt, die öffentliche Sicherheit gefährden und/oder das Ansehen der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Südafrika 2010™ schädigen könnten. Der Stadion-Verhaltenskodex ist vor dem Besuch eines Spiels aufmerksam zu lesen.
3.4 Die Servicestellen der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Südafrika 2010™ sind befugt, Ticketinhaber zu untersuchen. Tickets können für ungültig erklärt werden und der Zutritt zum Stadion kann Personen verweigert werden bzw. einem Ticketinhaber kann der Zutritt zum Stadion verweigert werden oder er kann des Stadions verwiesen werden, wenn diese Personen bzw. Ticketinhaber:
- a) deutlich unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder verhaltensverändernden Substanzen stehen;
- b) gewalttätig sind, Schäden verursachen oder die öffentliche Ordnung stören oder andere Ticketinhaber belästigen oder die Wahrscheinlichkeit eines solchen Verhaltens gegeben ist; oder
- c) die Bedingungen der vorliegenden AGB, des Stadion-Verhaltenskodex bzw. sämtlicher im Ticketantragsformular dargelegten und auf die Ticketantragsteller anwendbaren Verkaufsrichtlinien (die "Verkaufsrichtlinien"), die den nachstehend in Abschnitt 11.2. genannten Quellen bzw. den maßgeblichen Gesetzen oder Verordnungen entnommen werden können, nicht eingehalten haben.
3.5 Personen, denen der Besuch von Fussballspielen durch zuständige Behörden oder Sportverbände in einem Land untersagt wurde oder die als Sicherheitsrisiko gelten, dürfen weder Tickets erhalten noch das Stadion betreten oder sich im Stadion aufhalten.
3.6 Ticketinhaber, die das Stadion verlassen, dürfen das Stadion nicht erneut betreten, es sei denn, dies ist abweichend von der FIFA genehmigt.
3.7 Jedes Ticket hat eine Nummer zur Bestimmung eines konkreten Sitzes. Jeder Ticketinhaber hat auf dem Sitz Platz zu nehmen, der dem jeweiligen Ticket zugewiesen ist. Die Servicestellen der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Südafrika 2010™ behalten sich das Recht vor, ohne Entschädigung des Ticketinhabers den auf dem Ticket angegebenen Platz durch einen anderen Platz zu ersetzen, wenn dies aus Sicherheitsgründen angemessen ist.
3.8 Die Servicestellen der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Südafrika 2010™ können nicht garantieren:
- a) dass ein bestimmter Spieler an einem Spiel teilnehmen wird; oder
- b) die Länge eines Spiels, das gespielt wird; oder
- c) dass der Ticketinhaber vom bereitgestellten Platz aus eine ununterbrochene und/oder ungestörte Sicht auf das Spiel haben wird. Die Servicestellen der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Südafrika 2010™ unternehmen vertretbare Anstrengungen, um die Plätze mit versperrter Sicht vor dem Kauf zu ermitteln.
4. Beschränkung der Übertragung von Tickets
4.1 Ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung der FIFA dürfen Ticketinhaber ihr Ticket auf keine Weise verkaufen, zum Kauf anbieten, wiederverkaufen, schenken oder anderweitig übertragen. Übertragungsanträge werden gemäß den von der FIFA definierten und unter www.FIFA.com erhältlichen Ticketübertragungsrichtlinien geprüft. Die Regel zur Beschränkung der Übertragung von Tickets dient: (a) der Sicherheit des Turniers, (b) dem Verbraucherschutz und (c) der wirtschaftlichen Fairness, wie unter www.FIFA.com im Einzelnen dargelegt.
4.2 Tickets können nur von der FIFA über die FIFA oder offiziell autorisierte Beauftragte der FIFA erworben werden. Jedes von irgendeiner anderen Quelle gekaufte Ticket (z. B. nicht autorisierte Vermittler wie Ticketzwischenhändler, Internetauktionen, Internet-Ticketagenturen) wird für ungültig erklärt und sämtliche Rechte auf Zutritt zum Stadion werden annulliert. Diese Tickets werden elektronisch oder anderweitig annulliert und jeder Person, die ein solches von unautorisierten Quellen bezogenes Ticket zu nutzen versucht, wird der Zugang zum Stadion verweigert, sie wird des Stadions verwiesen und/oder deren Ticket wird von den Servicestellen der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Südafrika 2010™ beschlagnahmt, wobei darüber hinaus den Servicestellen der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Südafrika 2010™ weitere Rechtsmittel zur Verfügung stehen.
4.3 Auf Anfrage der FIFA haben Ticketinhaber anzugeben, wie, von wem, für welches Entgelt und woher sie ihre Tickets erhalten haben.
5. Ton- und Bildaufnahmen
5.1 Jeder Ticketinhaber, der ein Spiel besucht, erkennt ausdrücklich an, dass es sich um ein öffentliches Ereignis handelt, das aufgenommen wird. Soweit nach anwendbarem Recht zulässig ist jede Person, die ein Spiel besucht, damit einverstanden, dass ihre Stimme, ihr Bild, Foto und Abbild auf unbegrenzte Zeit durch Direktübertragung oder mittels aufgenommener Videobilder, Ausstrahlung, Streaming oder sonstiger Übertragung oder Aufnahme, Fotos oder sonstiger gegenwärtiger und/oder zukünftiger Medientechnologien (heute bekannt oder in der Zukunft erfunden und/oder entwickelt) unentgeltlich verwendet werden kann, und stimmt unwiderruflich der Nutzung ihrer Stimme, Bilds, Fotos oder Abbilds durch die FIFA oder von der FIFA zur Nutzung dieser Medien ermächtigten Dritten zu. Vorbehaltlich anwendbaren Rechts verzichtet jeder Ticketinhaber im Voraus auf alle Rechte und Handlungen gegen eine solche Nutzung. Bei Nutzung dieser Medien unterliegt die FIFA (und von der FIFA in Bezug auf die Nutzung dieser Medien ermächtigte Dritte) sämtlichen anwendbaren Gesetzen und hält diese ein.
5.2 Ticketinhaber dürfen Tonaufnahmen, Laufbilder, Standbilder oder Beschreibungen des Spiels (oder Ergebnisse oder Statistiken des Spiels) ausschließlich zu privaten Nutzungszwecken aufnehmen oder übertragen. Es ist strengstens untersagt, Tonaufnahmen, Laufbilder, Standbilder, Beschreibungen, Ergebnisse oder Statistiken des Spiels, als Ganzes oder in Teilen, für jegliche Art von öffentlichem Zugang zu verbreiten und zwar ungeachtet der Übertragungsform, sei es über das Internet, Radio, Fernsehen, Mobiltelefon, Datenzubehör oder ein anderes gegenwärtiges und/oder zukünftiges Medium (heute bekannt oder in der Zukunft erfunden und/oder entwickelt). Ticketinhaber dürfen keine andere(n) Person(en) bei der Ausübung dieser Aktivitäten unterstützen.
6. Verbote bezüglich Trittbrettfahrer-Marketing und sonstiger Marketing-Aktivitäten
6.1 Ticketinhaber dürfen keine Form von Aktivität ausüben, die zum Nachteil der FIFA oder ihren Geschäftspartnern zu einer unerlaubten kommerziellen Assoziierung mit der FIFA, dem Turnier oder Teilen davon führen kann, sei es durch unerlaubte Nutzung von Logos oder auf sonstige Art und Weise ("Trittbrettfahrer-Marketing").
6.2 An Spieltagen ist es Ticketinhabern in den Stadien strengstens untersagt, kommerzielle bzw. Werbegegenstände und -materialien zu benutzen, zu tragen, zu besitzen oder mit sich zu führen oder Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleidung oder sonstige kommerzielle und/oder Werbeartikel zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen oder in der Absicht, sie zu verkaufen, zu besitzen. Alle diese Gegenstände können von den Servicestellen der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Südafrika 2010™ entfernt oder beschlagnahmt werden.
6.3 Ticketinhabern ist es strengstens untersagt, im Stadion jede Form von gewerblichen Leistungen anzubieten oder Werbemaßnahmen durchzuführen, es sei denn, sie sind von der FIFA ausdrücklich schriftlich ermächtigt.
6.4 Ticketinhabern ist es strengstens untersagt, im Stadion Broschüren oder Informationen zu verteilen, die ein Geschäft, eine Sache, eine Wohltätigkeit oder ein Anliegen, sei es gewerblich oder nicht, betreffen oder in irgendeiner Weise dafür werben oder die Aufmerksamkeit darauf lenken, es sei denn, sie sind von der FIFA ausdrücklich schriftlich ermächtigt.
6.5 Ticketinhaber dürfen ein Ticket nicht zu kommerziellen Zwecken, wie u. a. für Werbemaßnahmen oder die Verwendung als Preis in einem Wettbewerb oder Gewinnspiel, benutzen.
6.6 Tickets dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung der FIFA als Teil eines Reisepakets (z. B. Kombination von Tickets mit Flügen und/oder Hotelübernachtungen) oder als Teil eines Hospitality-Pakets (z. B. Kombination von Tickets mit Catering-Leistungen vor oder nach dem Spiel in der Nähe der Stadien) verkauft oder anderweitig darin aufgenommen werden.
7. Risikoannahme und beschränkte Haftung
7.1 IN VOLLEM MASSE WIE NACH ANWENDBAREM RECHT ZULÄSSIG AKZEPTIERT DER TICKETINHABER (IM EIGENEN NAMEN UND IM NAMEN VON MINDERJÄHRIGEN, DIE EIN VON IHM ERWORBENES TICKET BENUTZEN) SÄMTLICHE RISIKEN UND GEFAHREN, DIE DER TICKETINHABER BEIM BESUCH EINES SPIELS GGF. ERFÄHRT ODER ERLEIDET UND VERZICHTET BEZÜGLICH DIESER RISIKEN UND GEFAHREN AUF SÄMTLICHE ANSPRÜCHE GEGENÜBER DEN SERVICESTELLEN DER FIFA FUSSBALL-WELTMEISTERSCHAFT 2010™. DER TICKETINHABER (IM EIGENEN NAMEN UND IM NAMEN VON MINDERJÄHRIGEN, DIE EIN VON IHM ERWORBENES TICKET BENUTZEN) AKZEPTIERT, DASS AUF DEM WEG ZUM ODER VOM STADION UND IM UND AUSSERHALB DES STADIONS RISIKEN BEZÜGLICH SEINER PERSÖNLICHEN SICHERHEIT ODER DES VERLUSTS VON EIGENTUM BESTEHEN. NICHTS IN DIESEM ABSCHNITT ZIELT DARAUF AB, DASS EIN TICKETINHABER RISIKEN UND GEFAHREN AUS DER GROBEN FAHRLÄSSIGKEIT ODER DEM VORSÄTZLICHEN FEHLVERHALTEN EINER SERVICESTELLE DER FIFA FUSSBALL-WELTMEISTERSCHAFT 2010™ AKZEPTIEREN ODER AUF DARAUS RESULTIERENDE RECHTE AUF SCHADENSERSATZ VERZICHTEN SOLL.
7.2 JEDE DER JEWEILIGEN ALS „SERVICESTELLEN DER FIFA FUSSBALL-WELTMEISTERSCHAFT SÜDAFRIKA 2010™" BEZEICHNETEN ORGANISATIONEN HAT UNABHÄNGIGE FUNKTIONEN UND VERANTWORTLICHKEITEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM TURNIER. EINE SERVICESTELLE DER FIFA FUSSBALL-WELTMEISTERSCHAFT SÜDAFRIKA 2010™ DARF NICHT FÜR DIE HANDLUNGEN ODER UNTERLASSUNGEN EINER ANDEREN SERVICESTELLE DER FIFA FUSSBALL-WELTMEISTERSCHAFT SÜDAFRIKA 2010™ VERANTWORTLICH GEMACHT WERDEN. JEDE SERVICESTELLE DER FIFA FUSSBALL-WELTMEISTERSCHAFT SÜDAFRIKA 2010™ IST FÜR IHRE EIGENEN HANDLUNGEN UND UNTERLASSUNGEN VERANTWORTLICH.
7.3 NICHTS IN DIESER VEREINBARUNG HAT AUSWIRKUNG AUF DIE GESETZLICHEN RECHTE EINES TICKETINHABERS ODER STELLT EINEN AUSSCHLUSS ODER EINE BESCHRÄNKUNG EINER HAFTUNG WEGEN TODES ODER KÖRPERVERLETZUNG DAR, DIE AUS DER FAHRLÄSSIGKEIT ODER DEM FEHLVERHALTEN EINER SERVICESTELLE DER FIFA FUSSBALL-WELTMEISTERSCHAFT SÜDAFRIKA 2010™ RESULTIERT, ODER STELLT EINEN AUSSCHLUSS ODER EINE BESCHRÄNKUNG EINER ANDEREN HAFTUNG DAR, DIE NACH ANWENDBAREM RECHT NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER BESCHRÄNKT WERDEN KANN.
8. Weisungen der Servicestellen der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Südafrika 2010™und Nichteinhaltung seitens des Ticketinhabers
8.1 Aus Sicherheitsgründen und zur Sicherstellung der ordentlichen und reibungslosen Durchführung des Turniers hat der Ticketinhaber an Spieltagen den Weisungen der Servicestellen der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Südafrika 2010™ in den Stadien Folge zu leisten. In dem Fall, dass ein Ticketinhaber einen Nachweis über seine Identität vorlegen muss oder in die Beschlagnahmung verbotener Gegenstände, die in den Stadien ggf. in seinem Besitz sind, einwilligen muss, hat dieser Ticketinhaber mit den Servicestellen der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Südafrika 2010™ zu kooperieren.
8.2 Wird aufgrund eines Verstoßes gegen die AGB, die Verkaufsrichtlinien, den Stadion-Verhaltenskodex oder andere maßgebliche Gesetze oder Verordnungen ein Ticket für ungültig erklärt, der Zutritt verweigert oder ein Ticketinhaber des Stadions verwiesen, sind die Servicestellen der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Südafrika 2010™ in vollem Maße wie nach anwendbarem Recht zulässig nicht verpflichtet, eine Erstattung zu leisten.
8.3 Im Falle eines Verstoßes gegen Bestimmungen der AGB, der Verkaufsrichtlinien, des Stadion-Verhaltenskodex oder anderer maßgeblicher Gesetze oder Verordnungen haben die Servicestellen der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Südafrika 2010™ neben anderen ihnen ggf. zustehenden Rechten und Rechtsmitteln das Recht:
- a) Die Tickets des Ticketinhabers für ungültig zu erklären;
- b) Dem Ticketinhaber den Zutritt zum Stadion zu verweigern oder den Ticketinhaber des Stadions zu verweisen;
- c) Klage zu erheben, um die AGB durchzusetzen und ggf. Schadensersatz zu verlangen; und/oder
- d) Regierungsbehörden über eine Verletzung der Bestimmungen der AGB, der Verkaufsrichtlinien, des Stadion-Verhaltenskodex und/oder der maßgeblichen Gesetze oder Verordnungen, die einem Verstoß gegen anwendbares Strafrecht oder sonstige Gesetze entsprechen, zu informieren.
8.4 Zusätzlich zu den in anderen Ländern anwendbaren Gesetzen kann die südafrikanische Regierung Gesetze oder Vorschriften erlassen, wonach die Übertragung und/oder Nutzung von Tickets unter Verletzung der AGB, der Verkaufsrichtlinien, des Stadion-Verhaltenskodex oder anderer maßgeblicher Gesetze und Verordnungen eine Straftat darstellt. Ticketinhabern wird empfohlen, Informationen über die anwendbaren Gesetze in Bezug auf Tickets einzuholen.
8.5 Zusätzlich zu den in den vorstehenden Abschnitten 8.2, 8.3 und 8.4 angegebenen Rechtsmitteln ist der Ticketinhaber damit einverstanden, die gesamten Einnahmen und sonstigen Leistungen aus einer unerlaubten Übertragung von Tickets wie und in dem von der FIFA festgelegten Maße an eine von der FIFA benannte wohltätige Organisation zu übergeben.
8.6 JEDER TICKETINHABER IST FÜR DIE NUTZUNG SEINES TICKETS VERANTWORTLICH. IN VOLLEM MASSE WIE NACH ANWENDBAREM RECHT ZULÄSSIG ENTSCHÄDIGT DER TICKETINHABER DIE SERVICESTELLEN DER FIFA FUSSBALL-WELTMEISTERSCHAFT SÜDAFRIKA 2010™ UND HÄLT SIE SCHADLOS GEGEN ALLE FORDERUNGEN, SCHADENSERSATZANSPRÜCHE UND HAFTUNGEN, DIE IM ZUSAMMENHANG MIT ODER IN FOLGE:
- a) SEINES MISSBRAUCHS EINES TICKETS; ODER
- b) DES MISSBRAUCHS EINES TICKETS DURCH EINEN MINDERJÄHRIGEN, WENN DAS TICKET VOM TICKETINHABER GEKAUFT WURDE; ODER
- c) DES MISSBRAUCHES EINES TICKETS DURCH EINEN DRITTEN, DER EIN TICKET DIREKT ODER INDIREKT ÜBER DEN TICKETINHABER ERHALTEN HAT; ODER
- d) EINER VERLETZUNG DER AGB, DER VERKAUFSRICHTLINIEN, DES STADION-VERHALTENSKODEX UND/ODER ANDERER MASSGEBLICHER GESETZE ODER VERORDNUNGEN; ODER
- e) EINES SCHÄDIGENDEN VERHALTENS IN VERBINDUNG MIT DEM TICKET
ENTSTANDEN SIND BZW. ERLITTEN WURDEN.
DAS BEDEUTET: VERSTÖSST EIN TICKETINHABER GEGEN TICKETBEZOGENE REGELN, HAT ER DIE VOLLE FINANZIELLE VERANTWORTUNG ZU TRAGEN UND FÜR JEGLICHEN SCHADEN, EINSCHLIESSLICH RECHTSKOSTEN, DER DEN SERVICESTELLEN DER FIFA FUSSBALL-WELTMEISTERSCHAFT SÜDAFRIKA 2010™ BEI DER BEARBEITUNG BZW. LÖSUNG DER DURCH DEN VERSTOSS VERURSACHTEN PROBLEME GGF. ENTSTEHT, ZU ZAHLEN.
9. Daten
Die personenbezogenen Daten, die die Ticketinhaber dem Ticketantragsteller bereitstellen und die der Ticketantragsteller der FIFA gemäß den Verkaufsrichtlinien und/oder den Ticketübertragungsrichtlinien bereitstellt, werden vorbehaltlich anwendbaren Rechts für Zwecke betreffend Ticketverkauf und -zuteilungsverfahren, maßgebliche Sicherheitsmaßnahmen und/oder Maßnahmen zum Schutz von Rechten im Zusammenhang mit dem Turnier genutzt, verarbeitet, gespeichert und an von der FIFA bestimmte Dritte übermittelt (sowohl in als auch außerhalb Südafrikas).
10. Unvorhergesehene Umstände
10.1 Im Falle einer Absage oder Änderung der Uhrzeiten, Tage und/oder Austragungsorte eines oder mehrerer Spiele des Turniers infolge eines Ereignisses Höherer Gewalt oder einer Änderung der an einem Spiel teilnehmenden Mannschaften haften die Servicestellen der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2010™ nicht, es sind keine Ansprüche zulässig und es werden keine Erstattungen geleistet. Ein Ereignis "Höherer Gewalt" bedeutet Sturm, Erdbeben, Hochwasser oder sonstige Naturgewalten, Krieg, Invasion, Handlungen ausländischer Feinde, Kampfhandlungen (ungeachtet dessen, ob der Krieg erklärt wurde oder nicht), Bürgerkrieg oder Unfriede, Ausschreitungen, nationaler Notstand, Seuche, terroristische Handlung, Aufstand, Streiks, Aussperrungen oder sonstige Arbeitsstreitigkeiten, Handlungen von Regierungen oder anderen herrschenden Gewalten oder ein sonstiges ähnliches oder damit verbundenes Ereignis, das außerhalb der Kontrolle der FIFA oder einer anderen Servicestelle der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Südafrika 2010™ liegt, das zur Verspätung oder Verhinderung der Abhaltung eines oder mehrerer Spiele oder eines wesentlichen Teils eines Spiels oder mehrerer Spiele oder zur Absage, Verschiebung und/oder Verlegung eines oder mehrerer Spiele oder eines wesentlichen Teils eines Spiels oder mehrerer Spiele führt.
10.2 Die FIFA behält sich das Recht vor, aus anderen Umständen als Höherer Gewalt Änderungen oder Korrekturen der Uhrzeiten, Tage und Austragungsorte der Spiele vorzunehmen oder die an einem Spiel teilnehmenden Mannschaften zu ändern. Ändert die FIFA die Uhrzeit oder das Datum eines Spiels, ist das Ticket für das neu anberaumte Spiel gültig. Ändert die FIFA die an einem Spiel teilnehmenden Mannschaften, ist das Ticket für das Spiel mit den neuen Mannschaften gültig. Wird ein Spiel an einen anderen Spielort innerhalb Südafrikas verlegt, werden soweit möglich Verfahren für den Umtausch von Tickets für den anderen Standort eingesetzt.
10.3 Werden Spiele in Südafrika aus anderen Umständen als Höherer Gewalt abgesagt, unternimmt die FIFA alle Anstrengungen, um dem Ticketinhaber den Nennwert einer jeden Eintrittskarte zu erstatten. Andere Umstände geben keinen Anlass zu einer Erstattung.
10.4 Hat der Ticketinhaber aus einem Grund Anspruch auf eine Erstattung, werden im Zusammenhang mit dieser Erstattung keine Zinsen oder Aufwendungen auf gezahlte Gelder fällig. Eine Erstattung übersteigt nicht den an die FIFA für das Ticket gezahlten Preis. Eine Entschädigung für weitere Kosten und Aufwendungen (z. B. Reise- oder Unterkunftskosten) ist ausgeschlossen. Ferner ist ausschließlich der im Ticketantragsformular genannte Ticketinhaber berechtigt, eine Erstattung zu beantragen. Wird ein Erstattungsverfahren eingeleitet, hat der Ticketinhaber innerhalb der von der FIFA angegebenen Frist das Ticket vorzulegen, für welches eine Erstattung begehrt wird.
10.5 Aufgrund von Sicherheitsbedenken stellen weder die FIFA noch ihre Beauftragten Zweitausfertigungen von Tickets aus, da diese dazu führen könnten, dass mehr Zuschauer das Stadion betreten als das Stadion gefahrlos aufnehmen kann. Weder die FIFA noch ihre Beauftragten haften für verlorene oder beschädigte Tickets oder einer späten Lieferung aufgrund einer Störung oder Unterbrechung von Post- und Zustelldienstleistungen. BEHANDELN SIE IHRE TICKETS SORGFÄLTIG UND BEWAHREN SIE SIE STETS AN EINEM SICHEREN ORT.
11. Verschiedenes
11.1 Informationsanfragen in Bezug auf Tickets sind an die FIFA über das FWCTC unter PO BOX 4928, Cresta, 2118, Südafrika zu richten. Informationen werden auch unter www.FIFA.com bereitgestellt.
11.2 DIE AGB, DIE VERKAUFSRICHTLINIEN UND DER STADION-VERHALTENSKODEX WERDEN: (A) ALLEN TICKETINHABERN UNTER WWW.FIFA.COM BEREITGESTELLTWWW.FIFA.COM; (B) JEDER PERSON AUF ANFRAGE ÜBER DIE OBEN GENANNTE KONTAKTADRESSE UND NUMMER BEREITGESTELLT; (C) DEM TICKETANTRAGSTELLER ZUR WEITERLEITUNG AN JEDEN TICKETINHABER, DER ÜBER IHN TICKETS BEZIEHT, BEREITGESTELLT; UND (D) BEI OFFIZIELLEN TICKETING-CENTERN AUSGEHÄNGT. DARÜBER HINAUS WIRD DER STADION-VERHALTENSKODEX AN SPIELTAGEN IN DEN STADIEN AUSGEHÄNGT.
11.3 Wird eine oder werden mehrere Bestimmungen dieser AGB von einem zuständigen Gericht für ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar erklärt, bleibt der Rest dieser AGB in Kraft, als wäre(n) diese ungültige(n), unwirksame(n) oder nicht durchsetzbare(n) Bestimmung(en) nicht enthalten.
11.4 Diese AGB wurden auf Englisch verfasst. Übersetzungen der AGB sind über www.FIFA.com und auf Anfrage von der FIFA über die in Abschnitt 11.1 angegebene Adresse erhältlich. Im Fall von Abweichungen zwischen dem englischen und den übersetzten Texten, wird der englische Text zur Klärung von Zweifeln hinsichtlich Auslegung und Anwendung herangezogen.
11.5 Bestimmte Bestimmungen dieser AGB werden in verkürzter Form wiedergegeben, so dass sie auf dem dafür vorgesehenen kleinen begrenzten Platz auf der Rückseite der Tickets gedruckt werden können. Bestehen Zweifel hinsichtlich des Geltungsbereichs oder der Bedeutung der zusammengefassten Bestimmungen auf der Rückseite des Tickets, sind die Bedingungen der vorliegenden AGB maßgeblich.
11.6 Zur Sicherstellung der Kontinuität der Anwendung und Klarheit unterliegen diese AGB den Gesetzen Südafrikas und werden nach diesen ausgelegt.
11.7 In vollem Maße wie nach anwendbarem Recht zulässig bemühen sich die Parteien im Falle von Streitigkeiten bezüglich eines Tickets, der Auslegung dieser AGB, einer Entschädigung oder Erstattung oder Anwesenheit bei dem Turnier, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen. Erreichen die Parteien keine einvernehmliche Lösung:
- a) verpflichtet sich der Ticketinhaber, eine Streitigkeit, soweit gesetzlich möglich, ausschließlich im High Court in Südafrika, und konkret in der Witwatersrand Local Division bzw. ihrem Rechtsnachfolger, zu verfolgen;
- b) unterwerfen sich die FIFA und der Ticketinhaber der Rechtsprechung der Witwatersrand Local Division bzw. ihres Rechtsnachfolgers.
In dem Fall, dass die Servicestellen der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Südafrika 2010™ eine Angelegenheit vor das Magistrates' Court bringen, unterwirft sich der Ticketinhaber der Rechtsprechung des Magistrates' Court. Vorbehaltlich anwendbaren Rechts behält sich die FIFA das Recht vor, eine Klage in Bezug auf diese AGB vor dem örtlichen Gericht des Wohnsitzes oder Aufenthaltsorts des Ticketinhabers anzustrengen.
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