1. Zweck dieser Ticket-Verkaufsrichtlinien. Die vorliegenden Ticket-Verkaufsrichtlinien sind anzuwenden auf und gelten für den Verkauf von Eintrittskarten ("Tickets") für Spiele ("Spiele") der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Südafrika 2010™ ("Turnier") in Übereinstimmung mit dem von der Fédération Internationale de Football Association (FIFA) über ihre südafrikanische Tochtergesellschaft, der 2010 FIFA World Cup Ticketing (Pty) Limited (zusammen die "FIFA") (bzw. eines von der FIFA genehmigten Dritten), ausgestellten Ticketantragsformular ("Ticketantragsformular").
Der Verkauf von Tickets als Teil eines Ticketing-Produkts, das zusätzlich zu den Tickets sonstige Leistungen, Produkte und/oder Dienste enthält, wie u. a. Dienstleistungen in den Bereichen Reise, Parken oder Catering, unterliegt spezifischen für das jeweilige Ticketing-Produkt geltenden Verkaufsrichtlinien.
2. Angebot und Annahme. Das Ausfüllen und Einreichen des Ticketantragsformulars beim Ticket Center der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2010™ ("FWCTC") oder dem FIFA Ticketing Office ("FTO") oder eines von der FIFA genehmigten und autorisierten Dritten stellt ein unwiderrufliches und bindendes Angebot der Person gegenüber der FIFA dar, die das Ticketantragsformular ("Ticketantragsteller") zum Kauf einer angegebenen Anzahl und Art von Tickets für Spiele des Turniers gemäß den im Ticketantragsformular dargelegten Bedingungen, einschließlich u. a. diesen Ticket-Verkaufsrichtlinien, ausfüllt und einreicht.
Das Ausfüllen und Einreichen des Ticketantragsformulars stellt nicht eine Garantie über die Verfügbarkeit von Tickets dar. Sobald: (a) ein Ticketantragsformular im Auftrag der FIFA beim FWCTC, dem FTO oder bei einem von der FIFA genehmigten und autorisierten Dritten eingeht, (b) die Tickets dem Ticketantragsteller zugeteilt wurden und (c) bestätigt wurde, dass die Zahlung dieser Tickets durch den Ticketantragsteller in voller Höhe geleistet wurde, erhält der Ticketantragsteller eine Bestätigung über den Verkauf von Tickets per E-Mail, SMS, Fax, Post oder auf sonstigem Wege ("Ticketbestätigung").
Sämtliche Ticketverkäufe sind rechtskräftig. Ticketinhaber können keine Tickets zurückgeben, wobei jedoch: (a) bestimmte Übertragungen an Dritte unter begrenzten Voraussetzungen gemäß den von der FIFA bei www.FIFA.com zu definierenden Ticketübertragungsrichtlinien ggf. genehmigt werden; und (b) in Bezug auf Mannschaftsspezifische Ticketserien ("MST") besondere Vorschriften gelten, wie in der MST-Produktbeschreibung beschrieben (sofern MST-Produkte erhältlich sind).
3. Annahme der Ticket-Verkaufsrichtlinien, der AGB und des Stadion-Verhaltenskodex. Durch das Ausfüllen und Einreichen des Ticketantragsformulars bei der FIFA stimmt der Ticketantragsteller zu, bestätigt und verpflichtet sich unwiderruflich, die Ticket-Verkaufsrichtlinien, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2010™ für die Nutzung von Tickets ("AGB") sowie die anwendbaren von der FIFA, dem Organisationskomitee Südafrika der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2010™ ("LOK"), dem FWCTC, FTO, der Stadionleitung und/oder der jeweiligen für die Sicherheit im Zusammenhang mit den Spielen zuständigen südafrikanischen Regierungsbehörde(n) und deren jeweiligen Mitarbeitern, Freiwilligen, Beauftragten, Stellvertretern, Leitern und Direktoren (zusammen die "Servicestellen der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2010™") in Kraft gesetzten Sicherheitsmaßnahmen, die in dem auf www.FIFA.com angegebenen Stadion-Verhaltenskodex wiedergegeben sind ("Stadion-Verhaltenskodex") und in dem Stadion ausgehängt werden, in dem ein Turnierspiel stattfindet und das an einem Spieltag den Servicestellen der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2010™ untersteht ("Stadion"), in vollem Umfang einzuhalten.
4. Ausfüllen von Ticketantragsformularen. Der Ticketantragsteller ist alleine für das Einreichen des Ticketantragsformulars in vollständiger, unbeschädigter und unveränderter Form verantwortlich. Unvollständige, veränderte oder beschädigte Ticketantragsformulare werden in jedem Fall von der FIFA zurückgewiesen. Zusätzliche Anmerkungen, Anfragen, Anhänge, Gesuche, Änderungen oder sonstige Abänderungen des im Ticketantragsformular enthaltenen Standardformulars werden nicht von der FIFA akzeptiert. Weder die FIFA, noch das FWCTC, das FTO, das LOK noch irgendeine andere Servicestelle der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2010™ haftet für irgendeine Form der unrichtigen Eingabe von Informationen, technischer Funktionsstörungen des Internets, Ausfällen von Computer-Hardware oder -Software, oder verlorene, unvollständige bzw. unleserliche Anträge oder für das Nichtzustandekommen einer Kommunikation mit dem Ticketantragsteller per E-Mail, SMS, Fax, Post oder auf sonstigem Wege aufgrund von Nichtannahme oder fehlgeschlagener Lieferung der Ticketbestätigungen durch den E-Mail-, Telefon- bzw. sonstigen Leistungsanbieter des Ticketantragstellers oder fehlgeschlagener Post- oder sonstiger Zustellungsdienstleistungen.
5. Personenbezogene Daten. Zur Unterstützung einer erfolgreichen Verarbeitung von Anträgen und Lieferung oder Abholung von Tickets stellt jeder Ticketantragsteller, dem ein Ticket zugeteilt wurde und der daher ein Ticket kauft, innehat oder benutzt ("Ticketinhaber"), sicher, dass die anfangs vom Ticketantragsteller im Zusammenhang mit dem Ticketantragsformular für die Beantragung, Zahlung und Lieferung bzw. Abholung der Tickets geforderten personenbezogenen Daten zu jeder Zeit bis zu dem Tag des Spiels, für welches ein Ticket zugeteilt wurde, auf dem aktuellen Stand sind. Ticketantragsteller erhalten die Möglichkeit, ihre personenbezogenen Daten zu aktualisieren, zu korrigieren und zu ändern. Wird ein Ticketantrag storniert, können Ticketantragsteller die Löschung ihrer in Verbindung mit dem Ticketantragsformular bereitgestellten personenbezogenen Daten durch Kontaktaufnahme mit dem FWCTC beantragen (Kontaktdaten siehe Abschnitt 17).
Der Ticketantragsteller erkennt an und stimmt zu, dass die der FIFA gemäß diesen Ticket-Verkaufsrichtlinien bereitgestellten personenbezogenen Daten vorbehaltlich anwendbaren Rechts für Zwecke betreffend (a) Ticketverkaufs- und -zuteilungsverfahren, (b) maßgebliche Sicherheitsmaßnahmen, (c) Maßnahmen zum Schutz von Rechten in Verbindung mit dem Turnier verwendet, verarbeitet, gespeichert und an von der FIFA bestimmte Dritte (sowohl in als auch außerhalb Südafrikas) übertragen werden. Der Ticketantragsteller erkennt seine Verantwortung an, die Zustimmung einer jeden im Ticketantragsformular genannten Person einzuholen, deren personenbezogene Daten in gleichem Maße und zu denselben Zwecken wie vorstehend für den Ticketantragsteller beschrieben zu nutzen.
Ferner erkennt der Ticketantragsteller an und stimmt zu, sofern vom Ticketantragsteller im Ticketantragsformular ausdrücklich eine Genehmigung erteilt wurde, dass die der FIFA gemäß diesen Ticket-Verkaufsrichtlinien bereitgestellten personenbezogenen Daten des Ticketantragstellers auch für Zwecke hinsichtlich anderer Produkte und Leistungen der FIFA oder von der FIFA bestimmten Dritten in Verbindung mit kommerziellen Aktivitäten, die den Ticketantragsteller interessieren könnten, genutzt werden können.
6. Zahlungsverfahren; Währung; Umrechnung. Sämtliche Transaktionen sind in U.S.-Dollar oder südafrikanischen Rand gemäß den im Ticketantragsformular angegebenen Richtlinien zu leisten. Alle anderen Tickettransaktionen in anderen Währungen, die in U.S.-Dollar umgerechnet werden müssen, unterliegen folgenden Bestimmungen:
- Bietet ein Ticketantragsteller den Kauf eines Tickets per Zahlungskarte an, werden die Wechselkurse durch die Zahlungskartengesellschaft des Ticketantragstellers während des Abrechnungsverfahrens ermittelt. Weitere Informationen zu anwendbaren Wechselkursen können bei der Zahlungskartengesellschaft des Ticketantragstellers eingeholt werden.
- Sofern Geldüberweisungen in Übereinstimmung mit den im Ticketantragsformular dargelegten Zahlungsbedingungen zulässig sind, basiert der Umtauschkurs auf dem von der Bank, bei der der Ticketantragsteller die Geldüberweisung in Auftrag gibt, angegebenen Wechselkurs, wie ermittelt am Tag der Beauftragung der Geldüberweisung durch den Ticketantragsteller.
Die für den Kauf der Tickets verwendete angegebene Zahlungskarte bzw. das eingetragene Bankkonto muss auf den Namen des Ticketantragstellers lauten. Jedes Ticketantragsformular, das eine Zahlungskarte oder ein Bankkonto angibt, die nicht auf den Namen des Ticketantragstellers lauten, kann annulliert werden.
Möchte ein Ticketantragsteller ein Ticket mittels Zahlungskarte kaufen, hat der Ticketantragsteller sicherzustellen, dass seine angegebene Zahlungskarte während der gesamten Laufzeit der Ticket-Verkaufsphase gültig ist, dass alle erforderlichen Informationen angegeben und bestätigt sind und dass ein ausreichendes Guthaben bzw. Verfügungsrahmen für die beauftragte Transaktion vorhanden ist. Kann das FWCTC oder das FTO die Zahlungskarte nicht belasten, wird der Ticketantrag annulliert.
Sämtliche infolge von Geldüberweisungen entstandenen Bank- oder sonstigen Gebühren sind ausschließlich vom Ticketantragsteller zu tragen. Erhält das FWCTC oder das FTO nur Teilzahlungen vom Ticketantragsteller oder geht die Zahlung nicht pünktlich ein, kann das Ticketantragsformular komplett annulliert werden.
7. MwSt. Der auf der Vorderseite eines jeden Tickets aufgedruckte Preis enthält die anwendbare Mehrwertsteuer.
8. Mannschaftsspezifische Tickets. Wegen des hohen Verwaltungsaufwands bei den MSTs wird neben dem Nennwert eines jeden Tickets eine zusätzliche MST-Gebühr für alle MSTs erhoben.
9. Mindestalter. Ticketantragsteller müssen volljährig sein, um bindende Verträge eingehen zu können.
10. Grenzen pro Haushalt. Ein Ticketantragsteller kann pro Haushalt höchstens vier (4) einzelne Tickets für bis zu sieben (7) Spiele beantragen. Tickets der Ticketkategorie IV können ausschließlich von in der Republik Südafrika wohnhaften Ticketantragstellern beantragt werden. Reicht ein Ticketantragsteller Ticketantragsformulare für mehr Tickets als pro Spiel zugelassen oder für mehr als ein einzelnes Spiel am selben Spieltag oder mehrere Ticketantragsformulare für dasselbe Spiel ein oder beantragt ein nicht in Südafrika wohnhafter Ticketantragsteller Tickets in der Ticketkategorie IV, werden alle von diesem Ticketantragsteller eingereichten Ticketantragsformulare von der FIFA zurückgewiesen.
11. Auswahl der Ticketkategorien; Eröffnungsspielzuschlag. Für alle Spiele verkauft die FIFA Tickets in vier (4) verschiedenen Preiskategorien, definiert als Ticketkategorie I bis IV ("Ticketkategorie"), wobei die Ticketkategorie I die höchste Preiskategorie und die Ticketkategorie IV die niedrigste Preiskategorie darstellt. Die gesamte Ticketkategorie IV wird ausschließlich an in der Republik Südafrika wohnhafte Ticketantragsteller verkauft. Der Ticketantragsteller hat Tickets der Kategorie IV, die vom Ticketantragsteller erfolgreich erworben wurden, ausschließlich an andere Einwohner Südafrikas zu verkaufen. Ticketantragsteller müssen auf dem Ticketantragsformular für jedes Spiel die erforderliche Ticketkategorie angeben und dürfen pro Spiel nur eine (1) Ticketkategorie beantragen.
Hat ein Ticketantragsteller auf dem Ticketantragsformular ordnungsgemäß sein Einverständnis angegeben, Tickets in einer niedrigeren Ticketkategorie als der im Ticketantragsformular als erste Wahl angegebenen zugeteilt zu bekommen, erkennt der Ticketantragsteller an und stimmt zu, dass in dem von ihm für seine erste Wahl ausgefüllten und eingereichten Ticketantragsformular stillschweigend das Angebot des Ticketantragstellers zum Kauf der gleichen oder einer niedrigeren Anzahl von Tickets für dasselbe Spiel in der nächstniedrigeren Ticketkategorie einbegriffen ist (vorbehaltlich Verfügbarkeit und den Verkaufseinschränkungen für Tickets der Kategorie IV).
Ticketantragsteller erkennen an, dass (i) der Nennbetrag der Tickets je nach Phase des Turniers variiert und (ii) der auf den Tickets für das Eröffnungsspiel angegebene Nennwert höher als der Nennwert der Tickets für die anderen Gruppenspiele ist.
12. Verteilung von Tickets. Die von der FIFA den Ticketantragstellern zugeteilten Tickets werden bei den Ticketing Centern am Spielort zur Abholung bereitgestellt, wie im Antragsformular beschrieben, es sei denn, es liegen von der FIFA schriftlich festgelegte abweichende Vereinbarungen vor (und in diesem Fall werden ggf. anwendbare Lieferkosten im Voraus angegeben). Ein ordentlicher Identitätsnachweis oder die in der Transaktion benutzte Zahlungskarte muss bei den Ticketing Centern am Spielort vorgelegt werden, wie im Ticketantragsformular angegeben. Die Standorte der Ticketing Center am Spielort werden unter www.FIFA.com bekannt gegeben.
13. Ticketantragsteller mit Behinderungen. Es wird eine begrenzte Anzahl von Tickets ausschließlich für Personen bereitgestellt, die (a) aufgrund ihrer körperlichen Behinderung ohne einen Rollstuhl und (b) ihrer Begleitperson ("Begleitperson") nicht in der Lage sind, ein Spiel zu besuchen. Der Ticketantragsteller muss das Erfordernis eines Rollstuhls und die Notwendigkeit einer Begleitperson im betreffenden Abschnitt in seinem Ticketantragsformular angeben. Ein gültiger Nachweis der Behinderung ist erforderlich.
Ticketantragsteller mit anderen gesetzlich anerkannten Behinderungen, die eine besondere Unterbringung benötigen, wenden sich bezüglich ihrer besonderen Bedürfnisse bitte an das FWCTC (Kontaktdaten siehe Abschnitt 17).
14. Befolgung durch Ticketantragsteller und Ticketinhaber. Jeder Ticketantragsteller bestätigt, dass er das Ticketantragsformular (einschließlich dieser Ticket-Verkaufsrichtlinien), die AGB und den Stadion-Verhaltenskodex gelesen, verstanden, akzeptiert hat und befolgen wird.
Jeder Ticketantragsteller ist vollständig dafür verantwortlich sicherzustellen, dass jeder Ticketinhaber, der direkt oder indirekt ein Ticket über ihn erhält, die AGB und den Stadion-Verhaltenskodex gelesen, verstanden, akzeptiert hat und einhält. Zu diesem Zweck überlässt der Ticketantragsteller dem Ticketinhaber ein Exemplar der AGB und des Stadion-Verhaltenskodex oder verweist den Ticketinhaber auf http://www.fifa.com/, wo www.FIFA.com die AGB und den Stadion-Verhaltenskodex bereitgestellt hat.
15. Erfüllung. Die Fähigkeit der FIFA, allen Anträgen für Tickets nachzukommen, hängt von der Gesamtanzahl der von den Ticketantragstellern beantragten Tickets, und in Bezug auf bestimmte Verkaufsphasen von den Ergebnissen der Auslosungen für überzeichnete Spiele, ab. Tickets sind ausschließlich im Rahmen der verfügbaren Ticketzuteilungen erhältlich. Zusätzliche Eintrittskarten können von Zeit zu Zeit aus den reservierten Zuteilungen für den öffentlichen Verkauf freigegeben werden.
16. Sitzplätze. Tickets, die im Rahmen eines Ticketantragsformulars gebucht werden, werden nach Möglichkeit neben einander zugeteilt. Personen, die separate Ticketantragsformulare einreichen, kann die FIFA keine benachbarten Sitzplätze anbieten. Sitzplätze sind möglicherweise nicht immer zusammen im selben Sitzabschnitt oder Sitzblock zugeteilt.
17. Verschiedenes. Informationsanfragen in Bezug auf Tickets und/oder das Ticketantragsformular (einschließlich der vorliegenden Ticket-Verkaufsrichtlinien) sind an die FIFA über das FWCTC, P.O. Box 4928, Cresta, 2118 Südafrika zu richten. Informationen werden auch unter www.FIFA.com bereitgestellt.
Wird eine oder werden mehrere Bestimmungen dieses Ticketantragsformulars (einschließlich der vorliegenden Ticket-Verkaufsrichtlinien) von einem zuständigen Gericht für ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar erklärt, bleibt der Rest des Ticketantragsformulars (einschließlich dieser Ticket-Verkaufsrichtlinien) in Kraft, als wäre(n) diese ungültige(n), unwirksame(n) oder nicht durchsetzbare(n) Bestimmung(en) nicht enthalten.
Das Ticketantragsformular (einschließlich der vorliegenden Ticket-Verkaufsrichtlinien) wurde auf Englisch verfasst, ist jedoch ggf. übersetzt. Im Fall von Abweichungen zwischen dem englischen und den übersetzten Texten, ist stets der englische Text maßgeblich und wird stets zur Klärung von Zweifeln hinsichtlich Auslegung und Anwendung herangezogen.
Zur Sicherstellung der Kontinuität der Anwendung und Klarheit unterliegt das Ticketantragsformular (einschließlich der vorliegenden Ticket-Verkaufsrichtlinien) den Gesetzen Südafrikas und wird nach diesen ausgelegt. In vollem Maße wie nach anwendbarem Recht zulässig bemühen sich die Parteien im Falle von Streitigkeiten bezüglich eines Tickets, der Auslegung des Ticketantragsformulars (einschließlich der vorliegenden Ticket-Verkaufsrichtlinien), einer Entschädigung oder Erstattung oder Anwesenheit bei dem Turnier, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen. Erreichen die Parteien keine einvernehmliche Lösung:
(a) verpflichtet sich der Ticketantragsteller und/oder Ticketinhaber, eine Streitigkeit, soweit gesetzlich möglich, ausschließlich im High Court in Südafrika, und konkret in der Witwatersrand Local Division bzw. ihrem Rechtsnachfolger, zu verfolgen;
(b) unterwerfen sich die FIFA und der Ticketantragsteller und/oder der Ticketinhaber der Rechtsprechung der Witwatersrand Local Division bzw. ihres Rechtsnachfolgers.
In dem Fall, dass die Servicestellen der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2010™ eine Angelegenheit vor das Magistrates' Court bringen, unterwirft sich der Ticketantragsteller und/oder Ticketinhaber der Rechtsprechung des Magistrates' Court. Vorbehaltlich anwendbaren Rechts behält sich die FIFA das Recht vor, eine Klage in Bezug auf das Ticketantragsformular (einschließlich der vorliegenden Ticket-Verkaufsrichtlinien) vor dem örtlichen Gericht des Wohnsitzes oder Aufenthaltsorts des Ticketantragstellers und/oder Ticketinhabers anzustrengen.
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