Der Deutsche Fußball-Bund e.V. und sein FIFA Frauen Fußball-Weltmeisterschaft 2011 Organisationskomitee Deutschland (gemeinschaftlich „OK") führen den Verkauf sämtlicher Eintrittskarten („Tickets") für die Spiele der FIFA Frauen-Weltmeisterschaft Deutschland 2011™ („Veranstaltung") durch.

Erwerb und Verwendung von Tickets sowie der Zutritt zu einem Stadion, in welchem ein Spiel stattfindet („Stadion"), unterliegen den nachstehenden Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB") des OK sowie der vom OK für die Veranstaltung erlassenen Stadionordnung („Stadionordnung"), die ausdrücklich in diese ATGB einbezogen wird.

1. Anerkenntnis der Gültigkeit der ATGBs

Durch Bestellung akzeptiert der jeweilige Besteller eines Tickets („Ticketbesteller") sowie durch Erwerb, Besitz oder Verwendung eines Tickets akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber („Ticketinhaber") unwiderruflich die uneingeschränkte Gültigkeit dieser ATGB.

2. Ticketerwerb im elektronischen Geschäftsverkehr (Internet)

Für den Ticketerwerb im elektronischen Geschäftsverkehr über das Internet gelten die folgenden Bestimmungen: 

2.1 Ticketbestellung und Vertragsabschluss

Die Bestellung eines Tickets durch den Ticketbesteller mittels eines offiziellen Ticketantragsformulars gilt als verbindliches Angebot für einen Vertragsabschluss zum Erwerb des bestellten Tickets. Die Bestätigung des Erwerbs durch das OK („Ticketbestätigung") gilt als Annahme des Angebotes.

Bestellungen können vom Ticketbesteller nachträglich weder geändert noch zurückgenommen werden. Die Geltendmachung von unabdingbaren, gesetzlichen Widerrufs-, Gewährleistungs-, und Anfechtungsrechten bleibt unberührt.

2.2. Bestellungs- und Zahlungsabläufe

Der Zugang der Bestellung eines Tickets wird dem Ticketbesteller vom OK schriftlich bestätigt (Bestellbestätigung). Mit Bestellung eines Tickets willigt der Ticketbesteller ein, dass die Bezahlung per Lastschriftverfahren oder per Kreditkarte erfolgt. Die Zuteilung eines bestellten Tickets wird dem Ticketbesteller schriftlich bestätigt (Ticketbestätigung) und der entsprechende Betrag im Lastschriftverfahren eingezogen oder von der Kreditkarte abgebucht.

Erhält der Ticketbesteller die Möglichkeit, im Falle der Nichtverfügbarkeit der bestellten Tickets für ein anderes Spiel (Alternativspiel) Tickets zu erwerben, kann er diese Möglichkeit durch ausdrückliche Bestätigung wahrnehmen. Die Zuteilung des Tickets für das Alternativspiel wird dem Ticketbesteller schriftlich bestätigt (Ticketbestätigung) und der entsprechende Betrag im Lastschriftverfahren eingezogen oder von der Kreditkarte abgebucht.

Sollte die Bezahlung des gesamten Ticketpreises aus vom Ticketbesteller zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden, z.B. keine ausreichende Kreditkarten- bzw. Kontodeckung vorliegen oder ein Widerruf der Zahlung des Ticketbestellers vorgenommen werden, ist das OK berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt für diesen Fall ausdrücklich vorbehalten.

Für den Erwerb von Tickets in den vom OK eingesetzten Verkaufsstellen können auch die Zahlungsarten EC-Karte und Barzahlung verwendet werden.

2.3 Ticketauswahl

Mit Zustimmung des Ticketbestellers ist das OK im Falle des Ausverkaufs der gewünschten Ticketkategorie berechtigt, anstatt der Nichtannahme des Angebots dem Ticketbesteller ohne vorherige Mitteilung Tickets einer höheren oder  niedrigeren Kategorie zuzuteilen und/oder die Anzahl der zugeteilten Tickets zu verringern.

2.4 Ticketversand

Der Versand der Tickets erfolgt auf Kosten und Gefahr des Ticketbestellers an die vom Ticketbesteller in der Bestellung angebende Adresse. Der Ticketbesteller hat das OK über jegliche Änderung der in der Bestellung angegebenen Adresse unverzüglich zu informieren. Das Risiko eines Verlusts, einer verspäteten Lieferung oder einer Beschädigung der Tickets beim Versand trägt der Ticketbesteller, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des OK oder der von ihm beauftragten Personen vor. Die Auswahl des Versandunternehmens erfolgt durch das OK. Mit Versand der Tickets erhält der Ticketbesteller vom OK eine Versandbestätigung.

2.5 Reklamationen

Der Ticketbesteller ist verpflichtet, die Ticketbestätigung und die Tickets nach Zugang unverzüglich auf Richtigkeit zu überprüfen, insbesondere in Bezug auf Anzahl, Preis,  Kategorie, Datum und Veranstaltungsort.

Soweit der Ticketbesteller eine Ticketbestätigung über andere als die bestellten Tickets erhalten hat, ist er verpflichtet dies innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Ticketbestätigung, zu beanstanden. Soweit der Ticketbesteller keine oder andere als die bestellten Tickets erhalten hat, ist er verpflichtet dies innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Tickets bzw. sieben (7) Werktagen nach Erhalt der Versandbestätigung, spätestens jedoch sieben (7) Werktage vor dem jeweiligen Spiel zu beanstanden. Die Reklamation hat schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg an die unter Ziffer 14 genannte Kontaktadresse zu erfolgen.

2.6 Rücknahme von Tickets/Erstattung von Zahlungen

Die Rücknahme oder der Umtausch von Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen und erfolgen deshalb ausschließlich aus Kulanz seitens des OK im gerechtfertigten Einzelfall.

Dem Ticketinhaber abhanden gekommene Tickets können aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht ersetzt werden. Zerstörte Tickets werden nur Zug um Zug gegen Nachweis, z.B. durch Vorlage der Originaltickets ersetzt.

Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung eines Spieles oder der gesamten Veranstaltung behalten die Tickets in jedem Fall ihre Gültigkeit, das gilt auch im Falle des Abbruchs eines Spieles, sofern es zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt wird. Kann der Ticketinhaber das verlegte bzw. das wiederholte Spiel nicht besuchen, so erhält er gegen Rückgabe des Originaltickets innerhalb einer vom OK gesetzten angemessenen Frist den Ticketpreis erstattet. Bei der Erstattung werden keine Bearbeitungs- und Versandgebühren an den Ticketinhaber zurückgezahlt, soweit das OK kein Verschulden hinsichtlich der Verlegung bzw. des Abbruchs des Spieles trifft.

Wird ein laufendes Spiel abgebrochen und nicht wiederholt, so besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Dies gilt nicht, wenn das OK ein unmittelbares Verschulden an dem Abbruch des Spieles trifft.

Wird ein Spiel oder die gesamte Veranstaltung abgesagt, erhält der Ticketinhaber den Ticketpreis gegen Rückgabe des Originaltickets erstattet. Bei der Erstattung werden keine Bearbeitungs- und Versandgebühren zurückgezahlt, soweit das OK kein Verschulden hinsichtlich der Absage des Spieles oder der gesamten Veranstaltung trifft.

3. Ticketerwerb mittels Call-Center

Wer telefonisch ein Ticket bestellt, schließt einen Vertrag über die bestellten Tickets über die mündliche Abgabe der Bestellung und der Bestellerdaten.

4. Ticketerwerb an Verkaufsstellen

Wer an einer Verkaufsstelle ein Ticket erwirbt, schließt einen Vertrag durch Bezahlung im Austausch durch Übergabe der jeweiligen Tickets bzw. eines entsprechenden Vouchers, der zu einem späteren Zeitpunkt gegen die bestellten Tickets getauscht werden kann.

5. Sonstige Bestimmungen

Unabhängig von den in Ziffer 2. - 4. dieser ATGB aufgeführten Erwerbsarten gelten die folgenden sonstigen Bestimmungen:      

5.1 Weitergabe der Tickets / Vertragsstrafe

Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Stadionbesuch, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Trennung von Anhängern der aufeinander treffenden Mannschaften während eines Spiels und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen und zur Aufrechterhaltung der vom OK auch unter Berücksichtigung von Belangen der Fans und sozialen Aspekten entwickelten Preisstruktur, liegt es im Interesse des OK und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.

Der Ticketinhaber erhält ein Ticket zur persönlichen Verwendung und die weiteren Tickets zur Weitergabe an Gäste des Bestellers („Gäste").

Die Weitergabe der Tickets an Gäste und andere Dritte ist ausschließlich zu privaten Zwecken und entweder unentgeltlich oder maximal zum auf dem Ticket angegeben Preis zuzüglich der vom Ticketinhaber an das OK gezahlten Gebühren gestattet.

Dem Ticketinhaber ist es insbesondere untersagt, das Ticket:

a) bei Auktionen (insbesondere im Internet) zum Kauf anzubieten;

b) zu einem höheren Preis als zum auf dem Ticket angegeben Preis zuzüglich der vom Ticketinhaber an das OK gezahlten Gebühren weiterzugeben;

c) an Personen weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Fußballspielen ausgeschlossen wurden, sofern dem Veräußerer der Ausschlussgrund bekannt war oder hätte bekannt sein müssen;

d) ohne ausdrückliche vorherige, schriftliche Zustimmung durch das OK oder FIFA zu kommerziellen Zwecken, insbesondere der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Preis in einem Gewinnspiel oder Wettbewerb, oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality-Pakets (z.B. Kombination von Tickets mit Catering-Leistungen vor oder nach dem Spiel in der Nähe des Stadions) oder Reisepakets (z.B. Kombination von Tickets mit Flügen und/oder Hotelübernachtungen) weiterzugeben oder anderweitig zu verwenden.

Bei jeder Weitergabe des Tickets muss der Ticketinhaber seine Gäste und andere neue Ticketinhaber auf die Geltung dieser ATGB hinweisen. Der Ticketinhaber wird sicherstellen und ist dafür verantwortlich, dass diese die uneingeschränkte Gültigkeit dieser ATGBs unwiderruflich anerkennen und diese einhalten.

Wird ein Ticket vom Ticketinhaber in unzulässiger Weise angeboten, verwendet oder weitergegeben, so ist das OK berechtigt, das Ticket sowie sonstige vom Ticketinhaber erworbene Tickets - auch elektronisch - entschädigungslos zu sperren und dem jeweiligen Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn des Stadions zu verweisen.

5.2 Zutritt zum Stadion

Der Ticketinhaber wird darauf hingewiesen, dass

a) das Ticket den Ticketinhaber grundsätzlich nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Ausweis oder sonstigem gleichwertigen Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Kinderausweis, Führerschein) zum Betreten des Stadions berechtigt;

b) der Zutritt zum Stadion unabhängig vom Alter nur mit einem gültigen Ticket möglich ist (Ticketinhaber von ermäßigten Tickets sind verpflichtet, auf Verlangen einen zur Inanspruchnahme der Ermäßigung berechtigenden Ausweis oder sonstigen Nachweis vorzuzeigen;

c) das Ticket auf Verlangen dem OK, der FIFA oder einem anderen Hausrechtsinhaber oder dessen Beauftragten (z.B. Ordner) zur Kontrolle auszuhändigen sind. Mit Verlassen des umgrenzten Stadionbereichs verliert das Ticket seine Gültigkeit;

d) den Anordnungen der Polizei, des Ordnungsdienstes, der Stadionverwaltung, der FIFA und des OK Folge zu leisten ist; insbesondere auf entsprechende Aufforderung einen anderen Platz als auf dem Ticket vermerkt - auch in einem anderen Block - einzunehmen. Das OK behält sich vor, auch aus sonstigen sachlichen, von ihm nicht zu vertretenden Gründen, dem Ticketinhaber einen anderen gleichwertigen Platz zuzuweisen;

e) die Stadionordnung und alle zur Gewährleistung der Sicherheit erlassenen Vorschriften genau zu beachten sind;

f) offensichtlich alkoholisierte, unter Drogeneinfluss stehende, vermummte Ticketinhaber, Ticketinhaber, die sich gewalttätig oder gegen die öffentliche Ordnung verhalten, oder die die Besorgnis eines solchen Verhaltens erwecken, der Zutritt zum Stadion verweigert oder des Stadions verwiesen werden können;

g) es untersagt ist, die gemäß der Stadionordnung verbotenen Gegenstände, insbesondere die folgenden Gegenstände mit sich zu führen: Waffen, Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können, ätzenden und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen, Dosen, Becher, Krüge, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen, bengalische Feuer, sperrigen Gegenstände, alkoholische Getränke, illegale Drogen, Tiere oder sonstige Gegenstände, wenn sie geeignet sind, die anderen Besucher, Spieler oder Offizielle unangemessen zu beeinträchtigen;

h) das Mitführen und Zeigen von rassistischen, fremdenfeindlichen und rechtsradikalen Propagandamitteln von für verfassungswidrig erklärten Parteien oder Vereinigungen; das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistisch, obszön anstößigen oder provokativ beleidigenden  oder rechtsradikalen Parolen sowie rechtsextremistische Handlungen, insbesondere das Zeigen und Verwenden nationalsozialistischer Parolen (§ 86a StGB) und Beteiligung aus rassistischen und fremdenfeindlichen Motiven verboten ist.

Dem Ticketinhaber ist bekannt, dass eine Nichtbeachtung dieser Bestimmungen zum entschädigungslosen Verlust des Tickets führen und sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Maßnahmen zur Folge haben kann. Die entsprechenden Tickets verlieren ihre Gültigkeit und können vom OK eingezogen bzw. elektronisch gesperrt werden.

Bei Verstößen gegen die Stadionordnung, gegen Ziffer 10. a) - h) dieser AGTBs, bei Handlungen nach §§ 3, 27 des Versammlungsgesetzes und bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten innerhalb oder außerhalb eines Stadions kann ein Stadionverbot für die gesamte Veranstaltung oder einzelne Spiele ausgesprochen werden. Ein Stadionverbot kann auch gegen Personen verhängt werden, bei denen Waffen oder andere gefährliche Gegenstände sichergestellt wurden.

5.3 Verbote bezüglich Ambush Marketing

Ticketinhaber dürfen innerhalb des Stadions keine Aktivitäten ausüben, die zu einer nicht autorisierten kommerziellen Assoziierung mit der Veranstaltung, dem OK und/oder der FIFA führen kann. Ticketinhabern ist es insbesondere untersagt, im Stadion

a) gezielt kommerzielle, politische oder religiöse Werbung aller Art zu betreiben,;

b) Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleidung oder sonstige Gegenstände oder Leistungen zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen oder mit Verkaufsabsicht mit sich zu führen.

c) Werbebroschüren oder andere schriftliche Informationen zu verteilen, ,;

es sei denn, sie sind dazu vom OK oder der FIFA vorab schriftlich autorisiert  worden. 

Entsprechende Gegenstände, einschließlich Poster, Banner, Schilder, Broschüren und Flugblätter können von den Servicestellen des OK oder der FIFA entfernt oder beschlagnahmt werden.

5.4 Recht am eigenen Bild

Jeder Ticketinhaber, der ein Spiel besucht, erkennt ausdrücklich und unwiderruflich an, dass es sich um ein öffentliches Ereignis handelt, das aufgezeichnet wird und ist unwiderruflich damit einverstanden, dass seine Stimme, Bild, Foto und Abbild auf zeitlich unbegrenzt durch Direktübertragung oder mittels aufgenommener Videobilder, Ausstrahlung, Streaming oder sonstiger Übertragung oder Aufnahme, Fotos oder sonstiger gegenwärtiger und/oder zukünftiger Medientechnologien (heute bekannt oder in der Zukunft erfunden und/oder entwickelt) unentgeltlich verwendet werden kann, und stimmt unwiderruflich der Nutzung seiner Stimme, Bilds, Fotos oder Abbilds durch das OK, FIFA oder von FIFA zur Nutzung dieser Medien ermächtigten Dritten zu. § 23 Abs.2 KunstUrhG bleibt unberührt.

5.5 Bild- und Tonaufnahmen

Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) ist nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung des OK und in den für Medienvertreter besonderes ausgewiesenen Bereichen zulässig.

Ticketinhaber dürfen Tonaufnahmen, Laufbilder, Standbilder oder Beschreibungen des Spiels (oder Ergebnisse oder Statistiken des Spiels) ausschließlich zu privaten Nutzungszwecken aufnehmen und/oder übertragen. Es ist strengstens untersagt, Tonaufnahmen, Laufbilder, Standbilder, Beschreibungen, Ergebnisse oder Statistiken des Spiels, als Ganzes oder in Teilen, für jegliche Art von öffentlichem Zugang zu verbreiten und zwar ungeachtet der Übertragungsform, sei es über das Internet, Radio, Fernsehen, Mobiltelefon, Datenzubehör oder ein anderes gegenwärtiges und/oder zukünftiges Medium (heute bekannt oder in der Zukunft erfunden und/oder entwickelt). Ticketinhaber dürfen keine andere(n) Person(en) bei der Ausübung dieser Aktivitäten unterstützen.

5.6 Mindestalter

Ticketbesteller müssen volljährig sein, um ein verbindliches Angebot abgeben zu können.

5.7 Kontakt

Ticketbestellungen oder Rückfragen zum Ticketverkauf können über die folgende Kontaktmöglichkeit an das OK gerichtet werden:

Organisationskomitee der FIFA Frauen Weltmeisterschaft 2011 in Deutschland

Abteilung Ticketing
Otto-Fleck-Schneise 6
60528 Frankfurt
E-Mail-Adresse: tickets@ok2011.de

5.8 Haftungsausschluss

Das OK, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder - begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden - bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auf Schadensersatz. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bleiben hiervon unberührt.

5.9 Erfüllungsort/Gerichtsstand

Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort Frankfurt am Main. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Frankfurt am Main. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls Frankfurt am Main vereinbart.

5.10 Schlussklausel

Diese ATGB wurden auf Deutsch verfasst. Übersetzungen der ATGB sind über www.FIFA.com und auf Anfrage vom OK über die in Abschnitt 14 angegebene Adresse erhältlich. Im Fall von Abweichungen zwischen dem deutschen und den übersetzten Texten, wird der deutsche Text zur Klärung von Zweifeln hinsichtlich Auslegung und Anwendung herangezogen.

Bestimmte Bestimmungen dieser ATGB werden in verkürzter Form wiedergegeben, so dass sie auf dem dafür vorgesehenen, begrenzten Platz auf der Rückseite der Tickets gedruckt werden können. Bestehen Zweifel hinsichtlich des Geltungsbereichs oder der Bedeutung der zusammengefassten Bestimmungen auf der Rückseite des Tickets, sind die Bedingungen der vorliegenden ATGB maßgeblich.

Sollten einzelne Punkte dieser ATGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bedingungen der ATGB nicht berührt.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.