Donnerstag 19 Januar 2017, 16:39

Mitglieder der ständigen FIFA-Kommissionen ernannt

Gemäß FIFA Statuten und FIFA-Governance-Reglement hat die FIFA die Zusammensetzung ihrer neun ständigen Kommissionen bekannt gegeben und auf FIFA.com publiziert.

Die neuen Mitglieder wurden vom Rat auf Vorschlag der Mitgliedsverbände, des FIFA-Präsidenten oder der Konföderationen ernannt. Die Mitglieder der ständigen Kommissionen, deren Amtszeit vier Jahre beträgt, mussten eine Wählbarkeitsprüfung bestehen, die von der Prüfungskommission vorgenommen wurde. Eine Ausnahme bilden die Mitglieder der Governance-Kommission, deren Wählbarkeit von der Untersuchungskammer der unabhängigen Ethikkommission geprüft wurde.

Getreu des beim außerordentlichen FIFA-Kongress im Februar 2016 verabschiedeten Reformpakets wurde die Zahl der ständigen FIFA-Kommissionen gesenkt. Statt 26 bestehen noch die folgenden 9 Kommissionen: Governance-Kommission, Finanzkommission, Entwicklungskommission, Organisationskommission für FIFA-Wettbewerbe, Kommission der Interessengruppen des Fussballs, Kommission der Mitgliedsverbände, Kommission für den Status von Spielern, Schiedsrichterkommission und Medizinische Kommission. Nach Maßgabe der FIFA-Statuten müssen in der Governance-, der Finanz- und der Entwicklungskommission mindestens 50 % der Mitglieder die Unabhängigkeitskriterien gemäß FIFA-Governance-Reglement erfüllen.

Die Hauptaufgabe der Kommissionen besteht in der Beratung und Unterstützung des Rats auf ihrem jeweiligen Fachgebiet.