Die FIFA-Berufungskommission unter dem Vorsitz von Larry Mussenden (Bermuda) hat die Berufung von Wolfgang Niersbach abgewiesen und den Entscheid der rechtsprechenden Kammer der unabhängigen Ethikkommission bestätigt.
Nach sorgfältiger Analyse und Erwägung aller mildernden Umstände im vorliegenden Fall erachtete die Berufungskommission Wolfgang Niersbachs Verhalten als Verstoß gegen Art. 18 (Anzeige- sowie Mitwirkungs- und Rechenschaftspflicht) und Art. 19 (Interessenkonflikte) des FIFA-Ethikreglements.
Die Berufungskommission bestätigte die von der rechtsprechenden Kammer für die Strafzumessung herangezogenen Grundsätze und Argumente und erachtete eine einjährige Sperre für sämtliche nationalen und internationalen Fussballtätigkeiten (administrativ, sportlich und anderweitig) als verhältnismäßig.
Wolfgang Niersbachs einjährige Sperre gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. h des FIFA-Ethikreglements in Verbindung mit Art. 22 des FIFA-Disziplinarreglements bleibt damit ab 25. Juli 2016 wirksam.