Pressemitteilung

Fédération Internationale de Football Association

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Freitag 27 Januar 2017, 09:20

Entscheide der FIFA-Disziplinarkommission bezüglich Beeinflussung von Vereinen durch Drittparteien

Die FIFA-Disziplinarkommission hat im Zusammenhang mit einem zwischen SE Palmeiras (Brasilien) und LDU Quito (Ecuador) abgeschlossenen Vertrag zwei Entscheide bezüglich Beeinflussung von Vereinen durch Drittparteien getroffen.

Gegen SE Palmeiras wurden eine Geldstrafe von CHF 50.000 und eine Ermahnung wegen Verletzung von Art. 18bis des Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern (Ausgabe 2010) ausgesprochen, da der Klub einen Vertrag abgeschlossen hatte, der der anderen Partei (LDU Quito) die Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Unabhängigkeit des Vereins in Beschäftigungs- und Transferangelegenheiten bot.

LDU Quito hingegen wurde in allen Punkten freigesprochen, da SE Palmeiras keinerlei Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Unabhängigkeit von LDU Quito in Beschäftigungs- und Transferangelegenheiten gewährt wurde.

Das Verbot der Beeinflussung durch Drittparteien, das in Art. 18bis des Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern verankert ist, gilt seit 1. Januar 2008. Der Inhalt des besagten Artikels wurde am 1. Januar 2015 geändert. Beide Entscheide wurden auf der Grundlage von Art. 18bis der Ausgabe 2010 des genannten Reglements getroffen, die im Gegensatz zur aktuellen Ausgabe keine rechtliche Grundlage für die Sanktionierung des Partnervereins (hier: LDU Quito) bietet.

Den jeweiligen Parteien wurden die Entscheide der FIFA-Disziplinarkommission heute ordnungsgemäß mitgeteilt.