Montag 25 April 2016, 09:46

Appellationsgericht in Paris weist Beschwerde wegen mutmaßlicher Verstöße der FIFA gegen EU-Recht ab

Eine Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts von Rennes vom 29. August 2013 hinsichtlich mutmaßlicher Verstöße der FIFA gegen EU-Recht wurde am 13. April 2016 vom Appellationsgericht von Paris abgewiesen.

Die Beschwerde von Laurent Piau richtete sich gegen verschiedene Ausgaben des FIFA-Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern (inzwischen aufgehoben) und die Zuständigkeit der FIFA. Dabei machte er angebliche Verstöße gegen EU-Recht geltend.

In seinem Entscheid, der einige allgemeine Erwägungen beinhaltet, erachtete es das Appellationsgericht unnötig, für eine Vorabentscheidung an den Gerichtshof der Europäischen Union zu gelangen, und hielt insbesondere fest: "... Sportorganisationen kennen die Besonderheit jeder Sportart ... sind am besten in der Lage, Regelungen zu erlassen und anzuwenden, die die Ziele des Schutzes des Ansehens und der Ethik des Fussballs erfüllen ... Die FIFA als internationale Sportorganisation ist rechtmäßig befugt, auf internationaler Ebene Regelungen festzulegen und ethische Belange zu kontrollieren." Das Gericht betonte, dass diese Regelungen weder gegen die Niederlassungsfreiheit noch gegen die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union verstoßen würden.