Fussball in Island
Mit 20 000 registrierten Klubfussballerinnen und -fussballern ist der Fussball bei weitem die Sportart Nummer eins in Island. 1997 war Island Ausrichter der U-18-Europameisterschaft. Anlässlich der Auslosung zur EURO 2004 wurde das nicht sehr dicht besiedelte Land (290 000 Einwohner auf einer Fläche von 104 000 Quadratkilometern) Topf drei zugeteilt, was den qualitativen Stellenwert des isländischen Fussballs in Europa widerspiegelt. Rund 50 Spieler sind in europäischen Berufsligen (meistens in England, Deutschland und Norwegen) engagiert. Die bekanntesten waren in den 70er- bis 90er-Jahren der heutige Nationaltrainer Asgeir Sigurvinsson (Standard Lüttich, Bayern München und VfB Stuttgart), Arnór Gudjohnsen (Lokeren, Anderlecht, Bordeaux) und Atli Edvaldsson (Borussia Dortmund, Fortuna Düsseldorf und Bayer Uerdingen). Der Star der Gegenwart ist Eidur Gudjohnsen bei Chelsea London.
Das Goal-Projekt
Der isländische Fussballverband wurde im Juli 2001 vom Goal-Bureau auf die Liste der begünstigten Länder gesetzt. Neue Büros und ein technisches Zentrum sollen im Sportpark in Reykjavik, in dem auch das Nationalstadion eingebettet ist, gebaut und Eigentum des Verbandes werden. Gleichzeitig bestehen Pläne, das Stadion zu renovieren. Der Eigentümer der gesamten Anlage ist die Stadt Reykjavik. Diskussionen über die Finanzierung, Abtretung der Nutzungsrechte und Eigentumsübertragung sind momentan im Gange. Allerdings hat sich die Angelegenheit derart in die Länge gezogen, dass sich das Goal-Bureau gezwungen sah, Island bis zur Präsentation eines konkreten Projekts von der Liste der von Goal profitierenden Länder zu streichen. Island wird aber wieder in die Liste aufgenommen, sobald das Projekt zur Verabschiedung bereit ist.
Verwendung FAP-Mittel 2001 bis Juni 2003
Finanzierung Goal-Projekt
Projekt
Verbandsgebäude in Reykjavik
Projekt genehmigt am
Projektvorschlag verzögert
Stand
Projekt angehalten
Weitere Entwicklungsaktivitäten der FIFA
1995, 1999 beide in Helsinki
Futuro-Lehrgänge
1997
Schiedsrichterkurs
23.12.2005