FIFA begrüßt Bundesgerichtsurteil betreffend Veröffentlichung der ISL-Einstellungsverfügung
© Getty Images

Die FIFA ist erfreut, dass die ISL-Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Zug kraft des Urteils des Schweizerischen Bundesgerichts, das heute publiziert wurde, nun veröffentlicht werden kann.

Das Bundesgerichtsurteil liegt auf der Linie, die die FIFA und der FIFA-Präsident seit 2011 verfolgen, als der Weltfussballverband seinen Willen zur Veröffentlichung der ISL-Einstellungsverfügung bekanntgab. Die damalige Bekanntgabe war Teil des Reformprozesses, der beim FIFA-Kongress im Juni 2011 eingeleitet wurde und dessen Aktionsplan vom FIFA-Exekutivkomitee am 21. Oktober 2011 verabschiedet wurde.

In seinem Urteil bestätigte das Bundesgericht zudem, dass nur die Namen von zwei ausländischen Funktionären offengelegt werden und der FIFA-Präsident, wie bereits in der Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft Zug festgehalten (keine Schweizer beteiligt), nicht in den Fall verwickelt ist. Das Bundesgericht hält in seinem Urteil auf Seite 3 unter Punkt B.1.4 fest: "Die Namen sämtlicher nicht beschuldigter Dritter, natürlicher und juristischer Personen, werden nicht offengelegt und in der Einstellungsverfügung anonymisiert. Davon ausgenommen sind die Namen der ISMM/ISL."

Wie das Bundesgericht in seinem heute veröffentlichten Urteil bestätigte, war die FIFA am Verfahren vor dem Bundesgericht nicht beteiligt.