
Der International Football Association Board (IFAB) unter dem Vorsitz von FIFA-Präsident Joseph S. Blatter traf sich heute, 5. Juli 2012, am FIFA-Sitz in Zürich zu einer Sondersitzung.
Der erste Punkt auf der Tagesordnung betraf die Torlinientechnologie (TLT). Nach der neunmonatigen Testphase, die unter der Leitung der EMPA (Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt) im August 2011 begann, beschloss der IFAB einstimmig, die Systeme der beiden an der Testphase 2 beteiligten Unternehmen (GoalRef und Hawk-Eye) grundsätzlich zuzulassen. Die Zulassung erfolgt unter Vorbehalt eines abschließenden Installationstests gemäß FIFA-Qualitätsprogramm für TLT in jedem Stadion, bevor die Systeme in "echten" Fussballspielen eingesetzt werden können.
Der IFAB hielt fest, dass die Technologie einzig für die Torlinie und damit für keine anderen Spielbereiche eingesetzt wird.
Angesichts des Beschlusses werden nun die betreffenden Bestimmungen in den Spielregeln überarbeitet. Diese betreffen Regel 1 (Spielfeld), Regel 2 (Ball), Regel 5 (Schiedsrichter) und Regel 10 (Wie ein Tor erzielt wird).
Der zweite Beschluss des IFAB betraf die zusätzlichen Schiedsrichterassistenten (ZSA), die während zweier Jahre in der UEFA Champions League, der Europa League und der EURO 2012 sowie beim AFC-Präsidenten-Pokal und bei Wettbewerben in Brasilien, Frankreich, Marokko und Katar getestet wurden.
Nach einer Präsentation vom ZSA-Testkoordinator Donald McVicar beschloss der IFAB einstimmig, die beiden zusätzlichen Schiedsrichterassistenten angesichts ihrer Unterstützung bei der Leitung von Fussballspielen definitiv zuzulassen.
Aufgrund dieses Beschlusses werden die Spielregeln entsprechend geändert und um einen Abschnitt zu den zusätzlichen Schiedsrichterassistenten ergänzt. Ebenfalls beschlossen wurde, dass Kommunikationsgeräte zwischen Spieloffiziellen in den Spielregeln zugelassen werden.
Dritter Hauptpunkt auf der Tagesordnung war Regel 4 – Ausrüstung der Spieler und insbesondere das Kopftuch.
Der IFAB beschloss einstimmig, das Tragen von Kopftüchern vorerst für eine Testphase zuzulassen. Die zulässigen Schnitte, Farben und Materialien werden nach der IFAB-Jahresgeschäftssitzung im Oktober in Glasgow festgelegt und bestätigt.
Da es noch keine medizinische Literatur zu Verletzungen durch das Tragen eines Kopftuchs gibt, wird der heutige Beschluss bei der IFAB-Jahresversammlung 2014 überprüft.
Unter Verschiedenes bestätigte der IFAB, dass bei der Jahresgeschäftssitzung die Dreifachbestrafung weiter erörtert wird, die derzeit in Regel 12 (Fouls und unsportliches Betragen; feldverweiswürdige Vergehen) geregelt ist, und beschloss, nach Möglichkeiten zu suchen, wie der IFAB andere Akteuren des Fussballs besser einbeziehen kann.
Die Beschlüsse zu den Spielregeln, die der IFAB heute betreffend TLT und ZSA getroffen hat, treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Die 127. IFAB-Jahresversammlung findet am 1. und 2. März 2013 in Edinburgh (Schottland) statt.
Für weitere Informationen zum TLT-Qualitätsprogramm, einschließlich Videos, häufiger Fragen, Testhandbuch und Lizenzierungsverfahren, siehe: FIFA.com/QUALITY





