Vorsitzender der rechtsprechenden Kammer der Ethikkommission bestätigt einstweilige Maßnahmen gegen Mohamed bin Hammam
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Hans-Joachim Eckert, der Vorsitzende der rechtsprechenden Kammer der Ethikkommission, hat die einstweiligen Maßnahmen gegen Mohamed bin Hammam bestätigt, nachdem er Bin Hammam gebeten hatte, eine schriftliche Stellungnahme einzureichen. Die Entscheidung wurde gemäß der in Artikel 84, Absatz 2 des FIFA-Ethikreglements festgelegten Verfahrensweise getroffen. Am 26. Juli 2012 hatte der Vorsitzende der rechtsprechenden Kammer Mohamed bin Hammam auf Antrag von Michael J. Garcia (Vorsitzender der Untersuchungskammer der Ethikkommission) einstweilig für einen Zeitraum von maximal 90 Tagen für jegliche Fussballtätigkeit auf nationaler und internationaler Ebene gesperrt. Der Entscheid basierte auf Art. 83, Abs. 1 des FIFA-Ethikreglements.

Des Weiteren hat Larry Mussenden (Vorsitzender der Berufungskommission) den Einspruch gegen die am 26. Juli 2012 gegen Mohamed bin Hammam verhängten einstweiligen Maßnahmen zurückgewiesen. Der stellvertretende Vorsitzende der Berufungskommission, Ahmad, wies den Einspruch gegen die Entscheidung des Vorsitzenden der FIFA-Disziplinarkommission, die vom Vorsitzenden der AFC-Disziplinarkommission verhängte einstweilige Sperre auszuweiten, zurück. Der Vorsitzende der Berufungskommission hatte eine weitere Einbindung in den Fall abgelehnt, da er den Fall im Zusammenhang mit dem vorherigen Einspruch bereits unter anderen Umständen behandelt hatte.