
Auf Antrag von Michael J. Garcia (Vorsitzender der Untersuchungskammer der Ethikkommission) hat Hans-Joachim Eckert (Vorsitzender der rechtsprechenden Kammer der Ethikkommission) heute Mohamed bin Hammam provisorisch für eine maximale Dauer von 90 Tagen für jegliche Fussballtätigkeit auf nationaler und internationaler Ebene gesperrt. Der Entscheid basiert auf Art. 83 Abs. 1 in fine des FIFA-Ethikreglements und soll eine Beeinflussung der Wahrheitsfindung in Bezug auf eine Voruntersuchung verhindern, die gemäß Art. 62 Abs. 2 des FIFA-Ethikreglements eingeleitet wurde.
Die Untersuchung betrifft unter anderem die Beurteilung des PwC-Berichts vom 13. Juli 2012 hinsichtlich eines möglichen Fehlverhaltens im Namen von Mohamed bin Hammam unter dem FIFA-Ethikreglement, die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit, in Bezug auf das kürzlich abgeschlossene CAS-Verfahren im Fall Mohamed bin Hammam v/ FIFA weitere Beweise zu sammeln, und die Einleitung von Untersuchungshandlungen in dieser Sache.