Die FIFA ist stets darauf bedacht, dass ihre offiziellen Warenzeichen und anderen Immaterialgüterrechte angemessen geschützt und durchgesetzt werden. Dabei ist auch gute Kondition gefragt, denn seit der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 1998™ in Frankreich sind bei allen FIFA-Wettbewerben immer auch mobile Rechtsschutzexperten dabei. Diese suchen die Gegend nach Geschäften und Händlern ab, die sich nicht an die Regeln halten und so die Rechte der FIFA verletzen. Das sogenannte Rechtsschutzprogramm (RSP) der FIFA wird von den lokalen Medien immer wieder als unbotmässiger Versuch, die Kreativität kleiner Firmen zu unterbinden, gemassregelt - zu Unrecht, denn das RSP hat einzig und allein Trittbrettfahrer, Betrüger, unrechtmässige Ticketverkäufer und andere Wettbewerbspiraten im Visier, die einfach nur profitieren wollen, ohne etwas zum Wettbewerb beizutragen.
Ohne konstante Wachsamkeit und sofortiges Handeln gegen solche Missetäter hätten renommierte Wettbewerbe wie die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ grosse Mühe, attraktive Sponsoren anzuziehen. Auf dem Spiel stünden so nicht nur die anderen elf internationalen FIFA-Wettbewerbe, u. a. für Frauen und Junioren, sondern auch die bestehenden Pogramme zur Fussballförderung und zur sozialen Entwicklung.
In den ersten 60 Jahren der WM-Geschichte war Guerillamarketing noch kaum ein Problem. Erst Anfang der 90er-Jahre häuften sich die Angriffe auf die geschützten offiziellen Warenzeichen. Nach 258 Verstössen in 39 Ländern bei der WM 1994 waren es vier Jahre später schon 773 Fälle in 47 Ländern, die die frisch eingesetzte RSP-Patrouille aufdeckte. 2002 bei der WM-Endrunde in der Republik Korea und Japan wurden bereits 1884 Verstösse in 94 Ländern entdeckt. In den folgenden vier Jahren stieg die Zahl nochmals markant an. Bis Ende der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2006™ wurden rund 3300 Vergehen festgestellt.
„Der jüngste Anstieg von willentlichen Trittbrettaktionen macht deutlich, wie wichtig und logisch die Durchsetzung der Warenzeichen und der Schutz anderer Marketingrechte ist", erklärt FIFA-RSP-Manager Miguel Portela gegenüber FIFA World. „Dies gilt für jedes Unternehmen, ja selbst für eine private Veranstaltung. Wenn Sie ein besonderes Fest wie eine Geburtstagsparty oder eine Hochzeit organisieren, wollen sie ja auch nicht, dass Ihnen ungeladene Gäste die schöne Feier vermiesen. Die Weltmeisterschaft ist natürlich ein paar Nummern grösser, doch das Prinzip ist dasselbe."
Der FIFA Konföderationen-Pokal, der jeweils im Jahr vor der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ an vier WM-Spielorten stattfindet, war im vergangenen Juni in Südafrika einmal mehr ein hervorragender WM-Testlauf, insbesondere was die Abwehrbereitschaft und die Vorkehrungen gegenüber illegalen Aktionen anbelangt.
Zusammen mit den Rechtsberatern, der freiwilligen Patrouille, den Spielortvertretern und der südafrikanischen Polizei kontrollierten die RSP-Spielortmanager während des gesamten Turniers die Stadien und abgesperrten Zonen und stellten so sicher, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden. Dabei zogen sie auch wichtige Lehren für die WM im nächsten Jahr.
Auch wenn sich illegale Aktionen im Vergleich mit der Weltmeisterschaft in Grenzen hielten, hatten die Patrouillen alle Hände voll zu tun. Vor allem die zahllosen nicht lizenzierten fliegenden Händler um die Stadien machten viel Arbeit. Grosse Mengen an gefälschten Waren konnte die Polizei bei ihnen sicherstellen, u. a. Bafana-Bafana-T-Shirts der ganz „cleveren" Sorte, die mit „FLFA Fussball-Weltmeisterschaft 2010" bedruckt waren.
Es gab aber auch ernstere Fälle, die die RSP-Teams auf Trab hielten: allen voran ein Autokorso eines Herstellers von Energiedrinks in Mangaung/Bloemfontein und ein südafrikanischer Bierproduzent, der vor dem Royal-Bafokeng- und dem Free-State-Stadion gezielt beschriftete T-Shirts und andere Fanartikel an die Zuschauer verteilte.
Menschliche Reklametafeln
Diese Verteilaktion Fall nahm die FIFA besonders ernst, da hier Zuschauer als Litfasssäulen missbraucht wurden. Alle Artikel wurden deshalb an den Stadioneingängen beschlagnahmt, was bei den Fans verständlicherweise für Ärger sorgte. Doch nur mit solch harschen Massnahmen kann die FIFA wirksam gegen mutwillige Trittbrettfahrer vorgehen. Fans, die ihr ganz persönliches Outfit und dabei ein T-Shirt oder eine Mütze der falschen Marke tragen, haben dahingegen nichts zu befürchten - genauso wenig kleine Geschäfte und Händler, die von den immensen finanziellen Chancen einer FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ profitieren wollen. Zwar wurde vor und während der Weltmeisterschaft 2006 in den Medien immer wieder behauptet, dass die FIFA mit aller Härte gegen lokale Bäcker vorgehe, die WM-Brötchen oder WM-Brot verkauften. Doch einen solchen Feldzug gegen das Bäckergewerbe hat es nie gegeben. Bei der FIFA wird ganz im Gegenteil jeder Fall einzeln beurteilt. Ein Verfahren wird nur im Notfall eingeleitet. Bei der letzten Weltmeisterschaft war dies bei kleinen Geschäften denn auch nie erforderlich.
Die FIFA ist zudem bemüht, es gar nicht erst zu Verstössen kommen zu lassen. Ein Katalog über die offiziellen Warenzeichen zeigt anhand konkreter Beispiele genau, was erlaubt ist und was nicht, ebenso wie sich Unternehmen an Wettbewerben oder Veranstaltungen der FIFA, der lokalen Organisationskomitees, der Spielorte und anderer Partner beteiligen können, indem sie etwa für den Bau eines Stadions oder anderer Infrastruktur Dienstleistungen erbringen oder Material liefern. Darüber hinaus können sie eine offizielle Produktlizenz erwerben oder ihre Kunden mit WM-Tickets samt Hospitality-Paket beeindrucken. Unternehmen haben zudem jederzeit die Möglichkeit, nicht fussballbezogene Werbeaktionen durchzuführen, solange diese weder direkt noch indirekt Bezug auf die Weltmeisterschaft nehmen. Doch eigentlich profitieren lokale Unternehmen so oder so, sei es von den zahlreichen Besuchern, der internationalen Aufmerksamkeit oder der verbesserten Infrastruktur, die die Weltmeisterschaft ihrem Land beschert.
Die FIFA bemüht sich im Übrigen um ein bestmögliches Einvernehmen mit dem lokalen Gewerbe und lädt vor grossen Turnieren deshalb regelmässig zu Informationsveranstaltungen ein. Dabei informiert sie ausführlich über die geschäftlichen Möglichkeiten, die ein Wettbewerb bietet.
„Auch die FIFA will, dass das lokale Gewerbe etwas von der Weltmeisterschaft hat. So profitieren auch die Menschen, die an den Spielorten wohnen und arbeiten, und letztlich der Wettbewerb selbst", betont Jörg Vollmüller, Leiter der FIFA-Abteilung für Handelsrecht. „Solange die Unternehmen die Regeln befolgen, sind alle zufrieden: die lokalen Unternehmen, die von der Weltmeisterschaft vor ihrer eigenen Haustür profitieren können, und die offiziellen FIFA-Partner, die ihre exklusiven Rechte gewahrt sehen."
