Die FIFA ist über den Entscheid vom 30. Januar 2008 des Court of Arbitration for Sport (CAS) in Lausanne (Schweiz) im Fall des Spielers Andy Webster sehr enttäuscht. Der Weltfussballverband ist der Ansicht, dass das Urteil zugunsten des Spielers weitreichende und verheerende Folgen für den gesamten Fussball haben wird.

Anlass des Entscheids war die Berufung sowohl des schottischen Klubs Heart of Midlothian als auch seines ehemaligen Spielers Andy Webster gegen den erstinstanzlichen Entscheid hinsichtlich des Vertragsbruchs des Spielers nach der Schutzzeit. Am 4. April 2007 hatte bereits die FIFA-Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten (KBS) den Fall beurteilt und Webster für schuldig befunden, seinen Arbeitsvertrag außerhalb der Schutzzeit ohne triftigen Grund gebrochen zu haben. Als Folge davon verurteilte die KBS den Spieler zur Zahlung von GBP 625.000 an Heart of Midlothian. Das CAS setzte die Entschädigung nun auf GBP 150.000 herab, was in etwa dem verbleibenden Wert des Arbeitsvertrags zwischen Webster und Heart of Midlothian entspricht.

"Der Entscheid des CAS vom 30. Januar 2008 schadet dem Fussball. Er ist ein Pyrrhussieg für die Spieler und Spielervermittler, die mit einer vorzeitigen Vertragsauflösung liebäugeln", erklärte FIFA-Präsident Joseph S. Blatter. "Das CAS hat die Besonderheit des Sports in Missachtung von Art. 17 Abs. 1 des Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern nicht angemessen berücksichtigt. Mit diesem unglücklichen Entscheid wurde der Grundsatz der Vertragsstabilität, der 2001 mit der Europäischen Kommission als Teil des neuen Transferreglements vereinbart wurde und wieder Ordnung ins Transfersystem brachte, hinter die kurzfristigen Interessen des betroffenen Spielers gestellt."

Das FIFA-Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern, auf das sich alle Beteiligten, einschließlich der Spieler, der Klubvertreter und der Europäischen Kommission, im März 2001 nach langwierigen Verhandlungen einigten, basiert auf dem Grundsatz der Wahrung der Vertragsstabilität zwischen Berufsspielern und Klubs. Eine einseitige vorzeitige Auflösung eines Arbeitsvertrags zwischen einem Berufsspieler und einem Klub ohne triftigen Grund durch eine der beiden Parteien gilt auch nach der Schutzzeit als ungerechtfertigter Vertragsbruch.

Bei der Bemessung der Höhe der dem ehemaligen Klub zustehenden Entschädigung stützte sich die KBS auf Art. 17 Abs. 1 des FIFA-Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern, der einige der objektiven Kriterien aufzählt, die im Falle eines Vertragsbruchs bei der Festlegung der zu zahlenden Entschädigung zu berücksichtigen sind. Die KBS war der Ansicht, dass die Liste der Kriterien nicht abschließend sei, und behielt sich deshalb das Recht vor, im konkreten Fall ex aequo et bono, d. h. nach Billigkeit und Recht, zu entscheiden.

In der Folge legten beide Parteien gegen das erwähnte Urteil beim CAS Berufung ein. Das CAS beschloss, die Höhe der vom Spieler geschuldeten Entschädigung von Grund auf neu gemäß Art. 17 Abs. 1 des FIFA-Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern zu berechnen.

Infolge dieses Entscheids lässt sich die Entschädigung, die ein Spieler schuldet, der seinen Vertrag ohne triftigen Grund nach der Schutzzeit vorzeitig auflöst, ohne Weiteres im Voraus berechnen. Für das System ist dies verheerend. Die Hände reiben können sich wohl einzig die Spielervermittler, die ihre Klienten, wie im Fall von Webster, gewinnbringend neuen Klubs anbieten können. Kleine Klubs, die bereits jetzt Mühe haben, vor allem talentierte Spieler zu halten, werden fortan noch mehr damit zu kämpfen haben, dass ihre Spieler nach Ablauf der Schutzzeit aggressiv umworben werden.

Darüber hinaus wird der Anreiz, neue Spieler zu fördern und auszubilden, vermutlich besonders bei wohlhabenden Klubs sinken. Da Spielerverträge nun zu einem berechenbaren Preis aufgelöst werden können, werden diese eher versuchen, in großem Maße neue Spieler zu verpflichten. Dies schadet insofern den Spielern, als ihre Karriereplanung unsicherer wird.

Die KBS wird das CAS-Urteil eingehend prüfen, insbesondere auf seine Auswirkungen auf die Wahrung der Vertragsstabilität. Zudem ist abzuwarten, ob dieses Urteil ständige Rechtsprechung des CAS wird. Sollte die Wahrung der Vertragsstabilität mit diesem Entscheid effektiv untergraben werden, wird die FIFA geeignete Maßnahmen zum Schutz der Besonderheit des Sports in Bezug auf Arbeitsverträge prüfen.