Mit Genugtuung hat die FIFA den Entscheid des Sportschiedsgerichts (CAS) zur Kenntnis genommen, der in der Berufung des dänischen Klubs Midtjylland FC betreffend die Registrierung Minderjähriger aus Nigeria jüngst ergangen ist. Der CAS-Entscheid stützt das Ziel der FIFA, den Schutz Minderjähriger bei internationalen Transfers von Fussballspielern zu stärken.

Am 6. März 2009 bestätigte das CAS in allen Punkten einen früheren Entscheid der FIFA-Kommission für den Status von Spielern und wies die Berufung von Midtjylland FC gegen diesen Entscheid ab.

2007 hatte die Organisation FIFPro als weltweite Vertreterin der Profispieler der FIFA mitgeteilt, dass der dänische Klub regelmäßig Minderjährige aus Nigeria registriere, worauf der Weltfussballverband eine Untersuchung einleitete, deren Ergebnis der FIFA-Kommission für den Status von Spielern unterbreitet wurde.

Die Kommission sah es als erwiesen an, dass der dänische Fussballverband auf Antrag des Klubs Midtjylland FC regelmäßig Minderjährige aus Nigeria registriert hatte, und sprach gegen den dänischen Fussballverband und Midtjylland FC eine nachdrückliche Ermahnung wegen Verstoßes gegen Art. 19 des Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern aus.

Der dänische Klub legte beim CAS gegen den Entscheid Rechtsmittel ein und berief sich dabei hauptsächlich auf EU-Recht. Das CAS stützte indes vollumfänglich den Entscheid der FIFA-Kommission für den Status von Spielern, was die FIFA darin bestärkt, ihren Kampf gegen illegale internationale Transfers minderjähriger Fussballspieler fortzusetzen.