REGLEMENT BEZÜGLICH STATUS UND TRANSFER VON SPIELERN


Basierend auf Art. 5 der FIFA-Statuten vom 19. Oktober 2003 hat das Exekutivkomitee das vorliegende Reglement und seine Anhänge, die einen festen Bestandteil des Reglements bilden, herausgegeben.

  • DEFINITIONEN
  • I. EINLEITENDE BESTIMMUNG
  • II. STATUS VON SPIELERN
  • III. REGISTRIERUNG VON SPIELERN
  • IV. WAHRUNG DER VERTRAGSSTABILITÄT ZWISCHEN BERUFSSPIELERN UND VEREINEN
  • V. BEEINFLUSSUNG DURCH DRITTPARTEIEN
  • VI. INTERNATIONALE TRANSFERS MINDERJÄHRIGER
  • VII. AUSBILDUNGSENTSCHÄDIGUNG UND SOLIDARITÄTSMECHANISMUS
  • VIII. RECHTSPRECHUNG
  • IX. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
  • Anhang 1: Abstellen von Spielern für die Auswahlmannschaften der Verbände
  • Anhang 2: Spielberechtigung für Auswahlmannschaften für Spieler, die aufgrund
  • ihrer Staatsangehörigkeit für mehr als einen Verband spielberechtigt sind
  • Anhang 3: Administratives Verfahren für Spielertransfers zwischen Verbänden
  • Anhang 4: Ausbildungsentschädigung
  • Anhang 5: Solidaritätsmechanismus