REGLEMENT BEZÜGLICH STATUS UND TRANSFER VON SPIELERN
Basierend auf Art. 5 der FIFA-Statuten vom 19. Oktober
2003 hat das Exekutivkomitee das vorliegende Reglement und seine
Anhänge, die einen festen Bestandteil des Reglements bilden,
herausgegeben.
- DEFINITIONEN
- I. EINLEITENDE BESTIMMUNG
- II. STATUS VON SPIELERN
- III. REGISTRIERUNG VON SPIELERN
- IV. WAHRUNG DER VERTRAGSSTABILITÄT ZWISCHEN BERUFSSPIELERN
UND VEREINEN
- V. BEEINFLUSSUNG DURCH DRITTPARTEIEN
- VI. INTERNATIONALE TRANSFERS MINDERJÄHRIGER
- VII. AUSBILDUNGSENTSCHÄDIGUNG UND
SOLIDARITÄTSMECHANISMUS
- VIII. RECHTSPRECHUNG
- IX. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Anhang 1: Abstellen von Spielern für die Auswahlmannschaften der Verbände
- Anhang 2: Spielberechtigung für Auswahlmannschaften für Spieler, die aufgrund
- ihrer Staatsangehörigkeit für mehr als einen Verband spielberechtigt sind
- Anhang 3: Administratives Verfahren für Spielertransfers zwischen Verbänden
- Anhang 4: Ausbildungsentschädigung
- Anhang 5: Solidaritätsmechanismus