Bei ihrer letzten Sitzung am 27. August 2009 wurde die Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten angerufen, um eine Entscheidung in einem Streitfall zwischen dem französischen Klub RC Lens, dem französischen Spieler Gael Kakuta und dem englischen Klub Chelsea FC zu fällen.

Der französische Klub hatte bei der FIFA eine Klage eingereicht, in der die Zahlung einer Entschädigung wegen Vertragsbruch durch den Spieler sowie sportliche Sanktionen gegen den Spieler und den englischen Klub wegen Vertragsbruch beziehungsweise Anhaltung zum Vertragsbruch verlangt wurden.

Die Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten stellte nun fest, dass der Spieler in der Tat seinen zuvor bei dem französischen Klub unterschriebenen Vertrag gebrochen hat. Ebenso sah die Kammer für die Beilegung von Streitigkeiten es als erwiesen an, dass der englische Klub den Spieler zu diesem Vertragsbruch angehalten hat.

Daher wurde der Spieler zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von € 780.000 verurteilt, für die der Klub Chelsea FC alleinig und vollständig haftet. Ferner wurden in Übereinstimmung mit Art. 17, §§ 3 und 4 des Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern gegen den Spieler sowie gegen den Klub Chelsea FC sportliche Sanktionen verhängt.

Kakutas Berechtigung zum Einsatz in offiziellen Spielen wurde für die Dauer von vier Monaten ausgesetzt. Dem Klub Chelsea FC ist es mit Bekanntgabe der vorliegenden Entscheidung untersagt, in den kommenden zwei vollständigen aufeinander folgenden Transferperioden Spieler zu verpflichten, weder national noch international.

Darüber hinaus muss der Klub Chelsea FC eine Ausbildungsentschädigung in Höhe von €130.000 an Lens entrichten.